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Hans-Ulrich Klose
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Frage von Jan W. •

Frage an Hans-Ulrich Klose von Jan W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Klose,

meine Frage bezieht sich auf diesen Artikel bei Spiegel Online: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,490006-2,00.html

Hinter dem Schlagwort Web 2.0 verbirgt sich ein Teil des Internets, den man vielleicht verständlicher unter der Überschrift "Mitmach-Internet" zusammenfassen kann. In Diskussionsforen und Webglogs werden dabei häufig lebhafte Diskussionen zu allen erdenklichen Themen geführt. Grundlage der Diskussionen können dabei öffentliche Tagebücher von Betreibern dieser Internetseiten sein. Oft wird auch über Themen der aktuellen Tagespolitik diskutiert.

Leider kommt es dabei vor, dass Diskussionsteilnehmer über die Strenge schlagen und Aussagen tätigen, bei denen Staatsanwaltschaft und Gerichte tätig werden müssen. Dass Letzteres in besagten Fällen notwendig ist, steht für mich außer Frage. Für mich unverständlich ist die Tatsache, dass dabei in vielen Fällen nicht die Person verantwortlich und haftbar gemacht wird, welche die Äußerungen getätigt hat. Stattdessen wird der Betreiber der Internetseite, der praktisch die Diskussionsplattform zur Verfügung stellt, für die Äußerungen seiner Gäste zur Verantwortung gezogen. Dabei hilft es dem Betreiber der Internetseite nicht, sich ausdrücklich von solchen Äußerungen zu distanzieren und sie bei Bekanntwerden zu entfernen.

Für viele Menschen auf der Welt sind Aktivitäten im sog. Web-2.0 Hobby, Medium zur interkulturellen Kommunikation und freien Meinungsäußerung und auch eine wichtige Einnahmequelle. Große Unternehmen wie Yahoo oder Google sind hier aktiv.

Die Rechtsprechung in Deutschland setzt die Betreiber von Internetseiten meiner Meinung nach einem unvergleichbar hohen Haftungsrisiko aus. Besteht seitens des Gesetztgebers kein Interesse, dieses Haftungsrisiko denjenigen aufzubürden, die die rechtlich fragwürdigen Aussagen tätigen? Wäre dieses Risiko nicht dort besser aufgehoben, als bei den Betreibern von Internetseiten, die eigentlich den freien Meinungsaustausch fördern wollen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weinschenker,

vielen Dank für Ihre Mail zu Themen des Medienrechts, insbesondere zu Fragen über das sog. Web 2.0.

Sie wissen sicherlich, dass zum 01.03.2007 der neue Rundfunkstaatsvertrag der Länder sowie das Telemediengesetz (TMG) des Bundes in Kraft getreten ist. Mit beiden Regelungswerken, die sich zueinander wie zwei Seiten einer Medaille verhalten, hat Deutschland eine moderne Medienordnung erhalten.

Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik des Haftungsrechts für Diensteanbieter hat das Ministerium für Wirtschaft und Technologie eine Frageaktion im Internet gestartet. Mit dieser Aktion, die noch bis zum 31.08.2007 läuft, möchte sich das Ministerium ein Bild über die Entwicklung und speziell über die praktischen Auswirkungen der betreffenden Vorschriften verschaffen. Nach der Auswertung dieser Frageaktion wird sich zeigen, ob es Änderungen am Telemediengesetz benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Ulrich Klose