Frage an Hans-Ulrich Klose von Olav H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Klose,
mit Entsetzen musste ich die Aussage unseres Bundesinnenministers Herrn Dr. Schäuble lesen, in der er extreme Einschränkungen der freiheitlichen Grundordnung fordert, im Sinne der Terrorismusbekämpfung. Unter anderem wurde auf Internierung Verdächtiger (beispiel Guantanamo) sowie Tötung verdächtiger Personen eingegangen. Wie kann es sein, dass ein Land, in dem selbst die Todesstrafe für bewiesene Täter nicht rechtens ist, einen Innenminister hat, der ernsthaft darüber nachdenkt, Gesetze so auszulegen, dass ein Mensch schon aufgrund eines Verdachts getötet werden kann?
Mit freundlichem Gruß
Das Thema der Inneren Sicherheit hat seit den Anschlägen in New York für uns alle große Bedeutung. Auch hier in Deutschland sind Anschläge wie in Madrid oder London möglich, das ist uns spätestens seit dem gescheiterten Anschlagversuch vom 31.Juli 2006 verdeutlicht worden.
Für die SPD-Fraktion steht aber fest: 1. allein Gesetze und können keine hunderprozentige Sicherheit gewährleisten und 2. alle Maßnahmen, die notwendig sind um die Gefahren vor terroristischen Anschlägen einzudämmen, dürfen nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich die Freiheitsrechte der Menschen beeinträchtigen. Sie können sicher sein, dass alle Maßnahmen, die zur Terrorismusbekämpfung beschlossen werden, immer beiden Anliegen Rechnung tragen werden.