Frage an Hans-Ulrich Klose von Jürgen H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
danke für Ihre Antwort, mit der Sie wohl mehr ein understatement abgeben wollten. Meine Fragen waren absichtlich so gestellt, dass grundsätzlich jeder, der im politischen Betrieb tätig ist, in der Lage ist, diese beantworten zu können.
Die Fragen haben mit dem Fachbereich „Soziales“ nichts zu tun. Die Damen und Herren aus dem Sozialausschuss können diese mit Sicherheit nicht besser beantworten. Und werden es auch nicht wollen.
Sie sind seit 1983 ununterbrochen im Bundestag. In der Zeit von 1991 bis 1994 waren Sie sogar Fraktionsvorsitzender der SPD.
Der Zusammenbruch der DDR und die Gestaltung der Einheit Deutschlands waren Ereignisse, von denen man sicherlich zu Recht annehmen darf, dass sie von den seinerzeit dem Bundestag angehörenden Abgeordneten mit großer Aufmerksamkeit und Anteilnahme miterlebt worden sind. Für Sie als Fraktionsvorsitzenden wird das in besonderem Maße zutreffen, zumal Sie sich, wie man in Ihrer Internetseite nachlesen kann, als „Querdenker“ sehen.
Bitte lesen Sie die Fragen noch einmal aufmerksam durch.
Alle Fragen sind mit Ja oder mit Nein beantwortbar. Um sie zu beantworten, braucht es kein Fachwissen aus Ausschüssen oder Ministerien.
Vielmehr wird nach Ihrer Erinnerung gefragt.
Lediglich mit Frage 4 richte ich mich an Sie als altgedienten und erfahrenen Politiker: Wie erhält ein Gesetz Gesetzeskraft? Was darf die Exekutive nach der Verabschiedung des Gesetzes daran noch ändern?
Es ist die Krux, daß so etwas im Falle der DDR-Altübersiedler sehr wohl geschehen ist, ohne daß es jemand gemerkt hat. Der Bundestag hat dem zu keiner Zeit zugestimmt. Und überall wird behauptet, daß das alles rechtens sei. Bisher haben erst wenige Abgeordnete erkannt, daß hier eine Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien geschehen ist.
Darf ich darauf hoffen, doch noch eine (wirkliche) Antwort von Ihnen zu erhalten? Viele Betroffene warten darauf.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Holdefleiß