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Hans-Ulrich Klose
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Frage von Uwe H. •

Frage an Hans-Ulrich Klose von Uwe H. bezüglich Energie

In der WELT vom 11.8.05 stand zu lesen, dass E.on im 1.Halbjahr 2005 4,3 Milliarden Euro Gewinn eingefahren hat. Trotzdem erhöhte e.on-hanse die Verbraucherpreis per 1.August um satte 12,9 Prozent; Begründung: Anstieg des Ölpreises!

Teilen Sie mir bitte mit, warum der Gaspreis nicht an den Milchpreis ge- koppelt ist, oder an den Wasserpreis. Und vor allem: was Sie dagegen unternehmen werden!

viele Grüße,
Uwe Harries

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Harries,
ich kann Ihren Ärger über die steigenden Energiepreise sehr gut verstehen, allerdings sind die politischen Einflussmöglichkeiten auf den internationalen Energiemarkt gering.
Zu den von Ihnen angesprochenen Gaspreisen ist folgendes zu sagen: Durch die in den Bezugsverträgen der Gasimporteure enthaltene Kopplung des Gaspreises an den Mineralölpreis (Ölpreisbindung) folgt Gas der Entwicklung des Ölpreises. Als Reaktion auf steigende Energiepreise gerät die Preisgleitklausel, mit der die Preisentwicklung von Erdgas an die von Heizöl (und damit faktisch an den Ölpreis) gekoppelt wird, in die Kritik. Verbraucherschützer und Bundeskartellamt fordern die Abschaffung dieser Preisbindung und verweisen auf die ungekoppelte Preisbildung in anderen Märkten. Eine ungekoppelte Preisbildung ist angesichts der geringen Zahl der Lieferanten, der hohen Abhängigkeit sowie der langfristigen Infrastrukturbindung aber nicht ohne Risiko.

Die Bildung des Gaspreises nach dem Prinzip des so genannten „anlegbaren Preises“ resultiert aus der Gasgewinnung als Kuppelprodukt bei der Kohleverkokung. Auf der Suche nach einem Preis für dieses Produkt orientierte man sich an den vom Einsatzzweck her konkurrierenden Energien. Dies war das leichte Heizöl auf dem Wärmemarkt. Der anlegbare Preis wird anhand einer Formel entwickelt, die neben dem Preis des Konkurrenz-Energieträgers auch die Vorteile des Gases für den Kunden (z. B. Anwendungsvorteile, ersparte Lagerkosten) berücksichtigt. Faktisch enthält der Gaspreis einen „Produktqualitätsaufschlag“ und liegt fast immer leicht über dem Heizölpreis.

Die Preisgleitklausel wurde Mitte der 60er Jahre unter Federführung der Ruhrgas AG eingeführt, um Erdgas auf dem Wärmemarkt konkurrenzfähig zu machen, eine flächendeckenden Versorgung mit Gasanschlüssen durchzusetzen und einen langfristig gesicherten Kundenkreis zu akquirieren. Heute wird Erdgas zu rund 80 Prozent importiert. Hauptlieferländer sind Norwegen, Russland und die Niederlande (zusammen rund 75 Prozent).

In Zeiten steigender Rohölpreise steigt auch derjenige für Erdgas: allein zwischen Juni 1999 und Juni 2000 um rund 20 Prozent, bis heute hat er sich mehr als verdoppelt. Jedoch ist er aus demselben Grund zwischen 1985 und 1998 auch um etwa 30 Prozent gesunken. Allerdings geben nicht alle Gasversorger zügig und vollständig diese Effekte an alle Kunden weiter. Hieraus erwachsen Klagen und Gerichts- bzw. Kartellamtsentscheidungen.

Die Beschaffung des Gases ist in der Regel über langfristige Lieferverträge vereinbart. Bei der Preisgleitklausel handelt es sich somit um eine privatwirtschaftliche Vertragsvereinbarung, die den Gasproduzenten Planungssicherheit für kostenintensive Förderprojekte garantieren soll. Zugleich schützen sich die Importeure vor der oligopolistischen Marktmacht der Produzenten. Der Staat ist an diesen Vereinbarungen nicht beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Ulrich Klose