Frage an Hans Raidel von Heinrich L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Raidel,
nach der bisherigen Regelung tritt im April 2008 eine Bestimmung des WaffG in Kraft, nach der legal besessene und registrierte Waffen nicht mehr an die Erben in der Weise übergehen, daß diese automatisch eine Waffenbesitzkarte erhalten wie bisher. Das sog. Erbenprivileg fällt also. Viele Gerüchte machen die Runde, bis hin zu der Behauptung, die Waffen z.B. des Vaters müßten unbrauchbar gemacht werden, wenn dieser stirbt. Gerade in Nordschwaben gibt es viele Schützenvereine. Hier macht sich Verunsicherung breit. Vor allem ältere Waffen werden in privater Hand gut erhalten und sind zum großen Teil Kulturgut. Die bisher im WaffG vorgesehene Regelung bedeutet für die Erben letztlich eine erhebliche Schmälerung des Erbes. Wie sind Ihre Überlegungen zu diesem Themenkomplex?
Vielen Dank!
Heinrich Letzing