
(...) Durch das Blockieren der Zugriffsmöglichkeiten auf kinderpornographische Webseiten (hinsichtlich derartiger Verfahren werden aktuell verschiedene Begriffe wie "access-blocking", "NetFilter" oder "Webfilter" herausgebildet) würde der Zugang zu kinderpornographischem Material erschwert. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass das "access-blocking" in der Hauptsache kommerzielle kinderpornographische Webseiten betrifft, nicht jedoch Online-Tauschbörsen, Chaträume, Online-Foren, Kommunikation per eMail oder MMS-Handy oder andere denkbare Wege des Datenaustausches. (...)