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Hans-Peter Uhl
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Frage von Frank T. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Frank T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

in der Ergänzung zu Ihrer Antwort vom 17.4. entschuldigen Sie sich zwar für Ihren polemischen Ausrutscher bezüglich des CCC, dennoch zeigt sich hier deutlich der Geist, in dem die Debatte zur Internetsperre geführt wird: der ins Ziel genommene Tatbestand ist so schrecklich, daß sich jede Diskussion verbietet und auch Einschnitte der im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte, wie etwa durch eine Zensur über geheime Sperrlisten, hinzunehmen sind.

Gleichzeitig wird in anderen Quellen deutlich, daß der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet doch nicht ganz so ernst genommen wird: Server, die in den Sperrlisten anderer Länder gelistet sind, bleiben über mehrere Jahre in Deutschland aktiv und erreichbar (vgl. http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-missbrauch ). Daher stellen sich mir drei Fragen:

1. Welche Maßnahmen sind geplant, die eine bessere internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zum Ziel haben oder sonst geeignet wären, entsprechende Server außer Betrieb zu setzen und die Strafverfolgung der Betreiber effektiver zu gestalten?

2. Die geheimen Sperrlisten werden vom BKA erstellt und ohne weitere Überprüfung umgesetzt, damit sind die unschuldig Betroffenen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel erheblich eingeschränkt. Das BKA kann auch nicht rechtsverbindlich das Vorliegen einer Straftat feststellen. Wieso wird hier die Gewaltenteilung ausgehebelt und nicht z.B. der Weg über eine richterliche Verfügung gewählt, zumal die für eine Beurteilung erforderlichen Nachweise vom BKA ohnehin vorzuhalten sind?

3. Mögliche "Nebennutzer" des geplanten Gesetzes sind leicht auszumachen, daher eine letzte Frage: Wird die Weitergabe der der auf den Stop-Seiten gewonnenen Daten auf die Verfolgung von Straftaten nach §184b StGB beschränkt bleiben, oder ist eine Ausweitung - etwa auf Urheberrechtsverletzungen - angedacht?

Mit freundlichem Gruß,
Frank Theiß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Theiß,

ich habe mich nicht zu entschuldigen, sondern klar zu stellen: Kritik an den Internetsperren ist natürlich grundsätzlich nicht ´pervers´. Ich habe lediglich deutlich machen wollen, dass der Konsum von Kinderpornographie keinesfalls unter die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit fällt.

Ferner möchte ich daran erinnern, um welche Art von Inhalten es geht: Die geplanten Internetsperren richten sich gegen Darstellungen vorsätzlich sexuell missbrauchter bzw. vergewaltigter Kinder. Ich glaube kaum, dass es bei solchen Bildern einen Interpretationsspielraum gibt. Der Charakter solcher Bilder wird in der Praxis nicht strittig sein können. Entweder es handelt sich um solche Bilder oder nicht. Diese Ja/Nein-Entscheidung angemessen zu treffen, ist fachlich spezialisierten, vereidigten und dem Gesetz verpflichteten Beamten des BKA durchaus zuzutrauen. Deshalb brauchen wir hier nach meiner Einschätzung weder einen Richter noch einen sonstigen Gutachter, der seinen Stempel drauf setzt und sagt: Ja, tatsächlich, es handelt sich um kinderpornographische Inhalte.

Eine grenzüberschreitende strafrechtliche Verfolgung von Anbietern der Kinderpornographie findet übrigens statt.

Ich verweise zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen auf bereits gegebene
Erklärungen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550-2.html#q176215
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550-23.html#q133733
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550-4.html#q174183
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550-1.html#q176395
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_christian_ruck-650-6023.html#q177327

Mit freundlichen Grüßen
Uhl