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Hans-Peter Uhl
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Frage von Hans F. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Hans F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl

Es geht um Internetfilterung, die von Ihnen befürwortet wird.
Dem Entwurf des Gesetzes ist zu entnehmen, dass das BKA eine Liste der Seiten erstellt, die gefiltert werden sollen. Wie wir aus durchgesickerten Filterlisten anderer Länder wissen, wurden hauptsächlich legale Seiten geblockt.

Sehen Sie eine Gefahr des Missbrauchs der Filter, so dass andere Seiten gefiltert werden?

Halten Sie eine Kontrolle des BKA für erforderlich?

Wie kann diese Kontrolle aussehen, wenn man sich dem Risiko der Strafverfolgung und gesellschaftlichen Ächtung aussetzt, wenn man eine Seite überprüfen will?

Mit freundlichen Grüßen

Hans Frohberg

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Frohberg,

ich darf daran erinnern, um welche Art von Inhalten es geht: Die geplanten Internetsperren richten sich gegen Darstellungen vorsätzlich sexuell missbrauchter bzw. vergewaltigter Kinder.

Ich glaube kaum, dass es bei solchen Bildern einen Interpretationsspielraum gibt. Der Charakter solcher Bilder wird in der Praxis nicht strittig sein können. Entweder es handelt sich um solche Bilder oder nicht. Diese Ja/Nein-Entscheidung angemessen zu treffen, ist fachlich spezialisierten, vereidigten und dem Gesetz verpflichteten Beamten des BKA durchaus zuzutrauen.

Deshalb brauchen wir hier nach meiner Einschätzung weder einen Richter noch einen sonstigen Gutachter, der seinen Stempel drauf setzt und sagt: Ja, tatsächlich, es handelt sich um kinderpornographische Inhalte.

Die Gefahr, dass der Internetfilter für andere Zwecke missbraucht wird, sehe ich nicht. Wenn ein Provider einen auf seinem Server befindlichen Inhalt zu Unrecht geblockt und mit einem Stoppschild verstellt vorfindet, muss er sich ans BKA wenden. Das BKA muss belegen, dass das access-blocking begründet war und haftet ansonsten für den entstandenen Schaden.

Die kritische Rückfrage ans BKA steht auch dem Internet-Nutzer frei, der unverhofft auf ein Stopp-Schild stößt. Vor eigenen Recherchen im Internet nach kinderpornographischen Inhalten ist jedoch zu warnen.

Für den unbefangenen Internetnutzer wird das access-blocking keinerlei Unterschied bewirken. Er wird auf keine Stopp-Schilder gelangen, ebenso wenig wie er bislang über kinderpornographische Angebote gestolpert ist
(hoffentlich).

Mit freundlichen Grüßen
Uhl