Frage an Hans-Peter Uhl von Jürgen W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
vielen Dank für Ihre Antwort, die sich ja schon deutlich moderater liest.
Allerdings ist mir nicht schlüssig, wie die Rechtsstaatlichkeit der Sperren gewährleistet wird bei einem geheimen (!) Vertragswerk zwischen dem BKA und den Internetprovidern über eine geheime (!) Sperrliste, die ohne Beteiligung eines Richters zustande kommt und durch keine rechtsstaatlichen Kontrollinstanzen außerhalb des BKA oder der Provider kontrolliert werden kann.
Können Sie mir das als Nicht-Juristen erläutern?
Mit freundlichem Gruß,
Jürgen Wahlmann
Sehr geehrter Herr Wahlmann,
die wesentlichen Inhalte des Vertragswerks sind kommuniziert worden. Die Sperrliste muss geheim sein, um nicht ein Fundstellenverzeichnis für strafbare Inhalte zu verbreiten.
Im Übrigen verweise ich auf
bereits gegebene Erklärungen
Gemessen daran, dass ich für das Thema Internetsperre nicht im engeren Sinne fachlich zuständig bin - das Thema liegt beim Wirtschaftsausschuss - habe ich mich bereits sehr umfassend geäußert.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl