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Hans-Peter Uhl
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Frage von Ralf P. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Ralf P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Her Dr. Uhl,

ich finde Ihre Antworten bezüglich Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten sehr interessant. Kritiker dieser Sperrungen werden als juristisch fragwürdig und moralisch verkommen kritisiert (Ihre Antwort vom 17.04.2009).

Ich frage mich wie moralisch verkommen ist es weiterhin Kinderpornografie auf Serven und Domains zu lassen. Besonders wenn bekannt ist, das diese Inhalte auch auf deutschen Servern vorhanden sind.

Man will die Inhalte verstecken, aber gegen die Inhalte für die Kinder mißbraucht werden, nicht vorgehen. Ich verweise auch gerne auf die Aktion der Gruppe MOGIS, dies sind Mißbrauchsopfer die gegen diese Sperrungen sind.

Teilen Sie mir doch bitte mit, was die Regierung dafür macht, das man solche Inhalte nicht mehr im Internet finden kann. Welches europäische Land oder auch Länder wie die USA, Japan lassen Kinderpornografie auf Ihren Servern zu. Eine internationale Regelung gleichzeitig mit Löschung der Pornografie auf dt. Servern und Bestrafung der Verantwortlichen wäre sicher sinnvoller, als der zumindestens bedenkliche Eingriff der Informationsfreiheit.

Auf der Seite abgeordnetenwatch und auch auf Ihrer Seite konnte ich keine Antwort auf diese Fragen finden. Diese haben nur die Sperrung von Internetseiten mittels dieser Liste zum Thema. Wenigstens deutsche Inhalte könnte man ohne Probleme sperren.

mfg

Ralf Peters

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Peters,

es gehört zu den gern wiederholten Argumenten der Kritiker von Internetsperren, dass man kinderpornographische Inhalte an der Quelle packen müsse, d.h. direkt aufspüren und vom Netz nehmen und nicht den Zugang von Seiten der Internetnutzer sperren.

Dies ist selbstverständlich richtig, und dies geschieht auch. Für Sie will ich gerne wiederholen, was schon hundertmal erklärt worden ist: Internationale Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, um kinderpornographische Inhalte mit strafrechtliche Mitteln abzuschalten und ihre Verbreiter zu bestrafen, FINDET STATT. Sie findet seit Jahren mit hohem Aufwand, auf effektive und effiziente Weise statt. Soweit ich als Gesetzgeber gefragt werde, unterstütze ich diese Arbeit von Polizei und Justiz nach besten Kräften.

Deshalb ist regelmäßig von Fahndungstätigkeiten und Erfolgen - auch grenzüberschreitenden - zu lesen. Hier ein paar Fundstellen: http://www.welt.de/vermischtes/article3567960/Polizei-hebt-Tauschboerse-fuer-Kinderpornos-aus.html http://www.sueddeutsche.de/panorama/764/455440/text/ http://www.jugendschutz.net/extras/suche.php?q=kinderpornografie&all&news

Deshalb ist der Einwand, statt sich auf Internetsperren zu konzentrieren, sollte lieber direkt etwas gegen die besagten Inhalte getan werden, so irregeleitet. Bei dem "Access-blocking" geht es nicht um ein ´Anstatt´, sonder um ein ´Zusätzlich´. Es ist auch nicht so, dass sich die Bundesregierung oder meine Fraktion einseitig auf das "Account-blocking" konzentrieren würden. Alle wissen, dass dies nur eine begrenzt wirksame Zusatzmaßnahme sein kann. Mit ihr allein ist das Problem selbstverständlich nicht zu lösen. Dies ist für mich jedoch kein Argument, diese Maßnahme zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl