Frage an Hans-Peter Uhl von Christian B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl,
für jeden Anwender der eine Suchmaschine benutzen kann und ein minimales Verständnis von Technik hat ist die Umgehung der Sperren ein Leichtes.
Daher habe ich zwei Fragen:
1. Da dem BKA die Internetadressen ja vorliegen die gesperrt werden sollen, wäre es nicht ein effektiverer Weg die Inhalte direkt beim Hoster sperren zu lassen und die Betreiber der Seite zur Verantwortung zu ziehen?
2. Wenn vom BKA eine tagesaktuelle Sperrliste an die Provider weitergegeben wird, an welcher Stelle wird durch die Justiz geprüft ob nicht auch Kollateralschäden entstehen und/oder über das Ziel hinausgeschossen wird? Durch eine pure Weitergabe der Adressen an die Provider und die (wahrscheinlich) ungeprüfte Sperrung ist die Gefahr relativ hoch, dass auch Seiten der Sperrung zum Opfer fallen die im ursprünglich gedachten Kontext nicht sperrungswürdig wären. Stichwort »Wer kontrolliert die Kontrolleure«.
Zitat: »Die ganze pseudo-bürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudo-Computerexperten, man müsse um jeden Preis ein "unzensiertes Internet" verteidigen etc. - vgl. www.ccc.de -, fällt für mich in die Kategorie: juristisch ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen.«
Die Bezeichnung "Pseudo-Computerexperten" über die Mitglieder des CCC halte ich im übrigen für sehr gewagt. Im allgemeinen zeichnen sich die Mitglieder des CCC für technisch versiert aus und würden im kaum eine solche Aussage in der Öffentlichkeit machen wenn sie nicht technisch fundiert wäre.
mit freundlichen Grüßen
Christian Börner
Sehr geehrter Herr Börner,
wenn "die Umgehung der Sperren ein Leichtes" sein sollte, frage ich mich, woher die ganze Aufregung kommt von wegen "Zensur" etc. Sind diese Sperren nun wirkungslos oder eine "schlimme Bedrohung von Freiheitsrechten" etc.? Beides zugleich wird kaum gehen; meine Meinung: Weder noch.
Zu 1) Dies wird nach Rechtslage und Praxis laufend getan. Regelmäßig wird über Fahndungserfolge der Polizei berichtet, hier ein paar Fundstellen: http://www.welt.de/vermischtes/article3567960/Polizei-hebt-Tauschboerse-fuer-Kinderpornos-aus.html http://www.sueddeutsche.de/panorama/764/455440/text/ http://www.jugendschutz.net/extras/suche.php?q=kinderpornografie&all&news . Das Sperren einer Internetadresse schließt übrigens keineswegs aus, demselben Hinweis auch anderweitig nachzugehen und die Quelle trocken zu legen.
Zu 2) Das BKA haftet für die Sperrliste. Gegen jede Sperrung steht der übliche Rechtsweg offen (Widerspruchsverfahren, Klage etc.)
Die Mitglieder von CCC mögen versierte Computerfachleute sein. Aber jetzt frage ich Sie: Ist die Unterstellung, aus "Unfähigkeit oder Böswilligkeit" wolle die Regierung "eine flächendeckende Internet-Zensurinfrastruktur" errichten, ein informationstechnisches Sachurteil oder eine polemische politische Wertung?
Nach meinem Eindruck ist es letzteres. Wer derart austeilen kann, muss auch damit leben können, wenn diese Äußerungen von mir für - gelinde gesagt - "sehr gewagt" und angreifbar gehalten werden. Soweit ich weiß ist Meinungsfreiheit nicht ein einseitiges Privileg derer, die sich - ob Computerexperten oder nicht - kritisch mit der Regierungsarbeit befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Uhl