Frage an Hans-Peter Uhl von Robert B. bezüglich Innere Sicherheit
Aufgrund der vergangenen Vorkommnisse durch jugendliche Amokschützen, stellt sich mir die Frage, warum aufgrund solcher Vorkommnisse immer die Schützenvereine und das bestehende Waffenrecht, welches sowieso bereits das schärfste Gesetz ist, in Zweifel gezogen und zum Teil verunglimpft werden. Besonders tun sich hierbei die Grünen und die FDP hervor. Ansonsten ist seitens der Politik keine Unterstützung zu sehen.
Herr Dr. Uhl, vielleicht können Sie mir hierzu erschöpfend Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Berger
Lieber Herr Berger,
Sie haben Recht: die Art, wie zum Teil reflexartig auf die Schützenvereine und unser bestehendes Waffenrecht geschimpft worden ist, ist unangemessen und unfair.
Gleichwohl sind wir aufgerufen, angesichts bestürzender Gewaltverbrechen, die mit legalen Waffen begangen worden sind und viele unschuldige Menschen völlig sinnlos um ihr Leben brachten, neu nachzudenken und nach praktikablen Verbesserungen zu suchen. Um der Sicherheit willen - und letztlich um der Akzeptanz des Schießsports willen - dürfen wir keine falschen Denkverbote aufstellen bezüglich praktischer und vielleicht auch rechtlicher Nachbesserungen für den Umgang mit Handfeuerwaffen.
Gewiss halten Sie die aktuelle Ausgabe der Bayerischen Schützenzeitung bereits in Händen. Zu loben sind die bedachten Äußerungen des 1. Landesschützenmeisters und des DSB-Präsidenten. Wegweisend ist auch der Gastbeitrag von StM Joachim Herrmann.
Auch im Bundestag führen wir derzeit konstruktive Gespräche. Zum aktuellen Stand kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Teil a) der Lösung ist von den Schützenverbänden intern zu leisten. Dabei geht es um gewissenhafte Einhaltung der Aufbewahrungsbestimmungen und der Grundregeln im Umgang mit Waffen. Insbesondere das verbreitete Problem der ´Nachttischwaffe´ und andere Mentalitätsfragen müssen von den Verbänden angegangen werden.
Teil b) betrifft die Fragen des behördlichen Vollzugs. Dies ist v.a. ein Thema für die Innenministerkonferenz im Juni. Dabei geht es insbesondere um die Kontrolle der Aufbewahrungspraxis.
Teil c) betrifft die Möglichkeit von Änderungen des Waffenrechts noch in dieser Legislaturperiode. Um hierfür zu Beschlüssen zu kommen, liegt die IMK im Juni zu spät. Deshalb werden im Mai noch Gespräche der Innenpolitiker von Bund und Ländern mit BM Schäuble geführt. Im Gespräch sind u.a. - ich berichte darüber ganz ohne Wertung und persönliche Festlegung - eine höhere Strafzumessung bei Verletzung der Aufbewahrungsbestimmungen, eine Heraufsetzung der Altersgrenze für den Umgang mit großkalibrigen Waffen und eine verbesserte rechtliche Handhabe für Mitarbeiter der Waffenbehörden, um die Aufbewahrungsmodalitäten in Privathaushalten effektiv kontrollieren zu können.
Bei dieser Wasserstandsmeldung möchte ich es einstweilen belassen, wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe mit besten Grüßen
Ihr Hans-Peter Uhl