Frage an Hans-Peter Uhl von Richard H. bezüglich Umwelt
hallo,
ich habe mir einen mercedes benz jahreswagen gekauft, im fahrzeugbrief steht als erstbesitzer die daimler ag in sindelfingen, jetzt stellt sich mir die frage brauche ich eine bescheinigung vom hersteller(daimler) dass es sich um ein werksfahrzeug handelt? es steht ja im brief eindeutig das daimler der erstbesitzer war und nicht irgendein mitarbeiter von daimler. reicht die aussage im brief oder brauche ich noch eine bescheinigung vom hersteller? daimler gibt mir keine, da daimler meint der brief ist aussagekräftig genug. stimmt dies?
muß ich dann beim antrag ein häckchen machen wo steht:
"bei jahreswagen von betriebsangeörigen bescheinigung des herstellers, dass der jahreswagen auf einen werksangehörigen zugelassen war"
er war ja nicht auf einem betriebsangehörigen zugelassen, sonder auf das werk selber.
ich danke ihnen für ihre zeit und antwort...
mfg richard huber
Sehr geehrter Herr Huber,
ich vermisse in Ihrem Schreiben eine vernünftige Anrede und eine Groß- und Kleinschreibung, wie sie jeder in der Schule gelernt hat. Etwas mehr Mühe könnten Sie sich schon geben.
Ein Jahreswagen (im Sinne der Bestimmung zur Abwrackprämie) ist ein PKW, der längstens ein Jahr auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisation oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen war.
Es ist also nicht nötig, dass Ihr Auto auf einen Werksangehörigen persönlich zugelassen war. Sie brauchen dieses Feld nicht ankreuzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl