Frage an Hans-Peter Uhl von Reinhard L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
"Verfassungsschutz soll auch Kinder ins Visier nehmen!"
diese Überschrift habe ich heute gelesen.
Ziel sei es, eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger zu erreichen.
Ist das ihr Ziel?
Jetzt werden von Ihrer Partei auch schon Kinder unter Generalverdacht gesetzt.
Es gibt meines Wissens überhaupt keine Juristische Definition für den Begriff Terrorismus
Aber gesäte um Ihn zu verhindern werden ganz schnell gemacht oder gefordert.
Sie sind doch Jurist, können Sie mir Erklären was hier passiert?
Sehr geehrter Herr Löning,
es würde nicht schaden, wenn Sie sich etwas mehr um normale Umgangsformen bemühen würden (Anrede, Gruß etc.).
Zum Thema Datenspeicherung in Bezug auf Minderjährige habe ich hier ausführlich Stellung genommen: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550--f168094.html#frage168094
Von "Generalverdacht" gegen Kinder kann keine Rede sein.
Das Problem des Terrorismus ist juristisch in §§ 129a und 129b StGB und zahlreichen weiteren Vorschriften ausdrücklich aufgegriffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl