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Hans-Peter Uhl
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Frage von Ulrich L. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Ulrich L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

nachfolgenden Text habe ich heute bei Focus Online gelesen:

"Die Altersgrenze muss für die elektronische Speicherung personenbezogener Daten von derzeit 16 Jahren auf 14 oder 12 Jahre gesenkt werden, sagte der Innenexperte der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), der „Berliner Zeitung“ vom Freitag. Ziel sei eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger"

Meine Frage: Entspringt diese Äußerung aus einer Fastnachtslaune heraus, oder meinen Sie das wirklich ernst? Falls Letzteres zutrifft, würde ich gern wissen, warum.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Ulrich Lucas

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lucas,

es ist eine erschütternde Tatsache, dass weltweit Kinder nicht nur als Drogenkuriere oder für andere Zwecke der organisierten Kriminalität missbraucht werden, sondern auch als Kindersoldaten und Terrorhelfer: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,533596,00.html

Auf dieses Problem zu reagieren, hat nichts mit einer „Fastnachtslaune“ zu tun. Gerne will ich den Hintergrund meiner Äußerungen erklären, die von der Berliner Zeitung leider reißerisch aufgemacht wurden unter der dummen Parole „Geheimdienst nimmt Kinder ins Visier“.

Auch mit Bezug zu terroristischen Straftaten in Deutschland oder auf Gefahren für Leib und Leben deutscher Staatsangehöriger im Ausland oder für deutsche Einrichtungen im Ausland ist bereits die Beteiligung Minderjähriger aufgefallen. Bislang ist es jedoch dem Bundesnachrichtendienst nicht erlaubt, im Einzelfall Daten von Personen unter 16 Jahren, auch wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr ausgeht, dateimäßig zu speichern. (Eine Datei ist nach Bundesdatenschutzgesetz ein strukturierter Bestand inhaltlich zusammengehöriger Daten, die nicht automatisiert oder automatisiert verarbeitet werden können und daher besonderen Anforderungen unterliegen.)

Ich befürworte daher, die Möglichkeit zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen zu schaffen, wenn sie Leib und Leben Deutscher im Ausland oder deutsche Einrichtungen im Ausland gefährden. Insbesondere zum Schutz der im Ausland eingesetzten Angehörigen deutscher Streitkräfte, Auslandsvertretungen oder anderer deutscher Einrichtungen gebietet eine gesetzgeberische Abwägung von speziellem Datenschutz für Minderjährige einerseits und der Schutzpflicht des Staates für seine Angehörigen im Ausland eine entsprechende Verarbeitungs- und Nutzungsmöglichkeit, und zwar über die Restriktion des § 11 Abs. 2 Satz 2 BVerfSchG hinaus (geltendes Recht).

Personenbezogene Daten von auftragsrelevant aufgefallenen Minderjährigen werden durch den BND nicht ‚auf der Straße’, etwa im Wege einer Ausweiskontrolle erhoben, sondern gerade auch durch Partnerdienste übermittelt. Die Speicherung dieser Daten könnte im Einzelfall für die Abwehr von Gefahren erforderlich werden. Informationen über minderjährige Tatverdächtige können die Bedrohungslage ergänzen und damit dazu beitragen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und diesen zu begegnen. Die Anforderungen an eine Speicherung sind entsprechend hoch: von dem Minderjährigen muss nach den Umständen des Einzelfalls eine Gefahr für Leib und Leben deutscher Staatsangehöriger im Ausland oder für deutsche Einrichtungen im Ausland ausgehen.

All dies hat nicht das Geringste damit zu tun, Kinder „unter Generalverdacht“ zu stellen, „flächendeckend allen Kindern hinterher zu spionieren“ oder ähnlicher Blödsinn, der mir in den letzten Tagen in verschiedenen Stellungnahmen vorgehalten worden ist. Besonders absurd ist der Vorwurf meines Bundestagskollegen Jerzy Montag (Grüne), der mir laut Berliner Zeitung „allgemeinen Wahn nach vollständiger Überwachung“ vorgeworfen hat. Was hat es mit vollständiger Überwachung zu tun, wenn Daten über einen konkreten, von Terroristen als Helfer missbrauchten Minderjährigen, die von einem ausländischen Geheimdienst übermittelt werden, vom BND dateimäßig erfasst und gespeichert werden? Meine Antwort: Nichts. Es sollte selbstverständlich sein, dass zur Verfügung stehende Informationen über eine Bedrohung genützt werden, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl