Frage an Hans-Peter Uhl von Wilfried M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Prof. Uhl,
das Bayer. Landesjugendamt (in der Broschüre "Trennung und Scheidung", 2. Aufl. 2004) und Spitzenbeamte in Sozialminsiterium sowie Justizministerium propagieren die Mißachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes von Eltern bzw. Familien in der Krise (bzw. in Sorgerechtsverfahren) dadurch, daß sie eindeutig zur Mißachtung der §§ 624 (4) ZPO bzw. 170 GVG auffordern: Familienrichter sollen an das Gericht gelangende Anwaltsschreiben und auch psychologische Sachverständigengutachten "umgehend" in Kopie an das zuständige Jugendamt weiterleiten. Diese vor allem bestimmten z.B. Münchner Psychokonzernen (und Familienanwälten) objektiv finanziell nützlichen, für die Eltern eindeutig regeläßig schädlichen Empfehlungen werden m.W. sogar hier und da umgesetzt, was der Leiter des BLJA ja auch ausdrücklich wünscht. Er ist derzeit Sprecher einer Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, hat also nicht nur im Land großen Einfluß. Auch die Augsburger Anwältin Dr. Groß hat bei der Erarbeitung der Empfehlungen - glaubt man Dr. Sauter - mitgewirkt, desweiteren maßgeblich Herr Dr. Dr. (Univ. Prag) Salzgeber, warum auch immer einflußreicher Betreiber der international agierenden Psychologen- Firma "GWG".
Nun meine Frage:
Werden die derzeit noch eindeutig rechtswidrigen, die grundsätzliche Intimität der Familienangelegenheiten grob mißachtenden Empfehlungen bald gesetzeskonform gemacht dadurch, daß eine künftige Mehrheit im Bundestag die Jugendämter in Sorgerechtsverfahren bereits primär zu "Verfahrensbeteiligten" und damit gewissermaßen die Eltern zu "Kindern" ohne Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung macht?
Würden Sie sich gegebenenfalls pwersönlich dafür einsetzen, daß es dazu nicht kommt?
Als letzte Frage: Unter den Kandidaten der Union finden sich viele Ökonomen.
Wozu benötigt Frau Merkel Rat von Herrn von Pierer? Traut Sie der Urteilskraft ihrer Getreuen nicht?
Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Sehr geehrter Herr Meissner,
Zunächst möchte ich mich für Ihre Frage zum Thema Familie bedanken.
Bei der Durchführung von Sorgerechtsverfahren ziehen die Familiengerichte die Jugendämter zu gutachterlichen Stellungnahmen zu kindlichen Situation heran. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass externe Stellungnahmen von den Gerichten im Interesse einer vollständigen Beurteilung an die Jugendämter weitergegeben werden.
Hinsichtlich der grundsätzlichen Positionierung von Gutachtern, die in Broschüren genannt sind, kann eine Stellungnahme nicht abgegeben werden.
Von der CSU wurde dieses Thema auch wiederholt dadurch aufgegriffen, dass die Staatsregierung durch unsere Antragsinitiative beauftragt wurde, über das Landesjugendamt bei den Jugendämtern und bei Fortbildungsveranstaltungen für Familienrichter eine Sensibilisierung sowie die Sorgerechtsproblematik betreffende, ausgewogene Weiterbildung
zu veranlassen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Aussagen etwas geholfen zu haben. In der vorletzten Bundestagsperiode haben die Parteien übergreifend ein gemeinsames Sorgerecht als Regelfall beschlossen. Dies sollte auch aus fachlicher Sicht und aufgrund unseres Familienbildes die Regel sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB