Frage an Hans-Peter Uhl von Maria G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl,
Wie erklären Sie sich die Angst der politischen Mandatsträger vor der Meinung des Volkes zum sogenannten "Vertrag von Lissabon"?
In den Niederlanden und Frankreich wurde die EU-Verfassung bereits 2005 deutlich in Volksabstimmungen abgelehnt. 2007 hat man dann die EU-Verfassung unter dem Namen "Vertrag von Lissabon" als Mogelpackung nochmal neu aufgelegt, um das "NEIN" der Niederländer und Franzosen zu umgehen.
Diesmal haben dann die Iren in einer Volksabstimmung den "Vertrag von Lissabon" abgelehnt. Dies führte zu einer Welle der Empörung, einige hochrangige Machtpolitiker der EU haben Irland gar nahegelgt, aus der EU auszutreten, um den Vertrag von Lissabon zu ermöglichen. Damit haben sich die europäischen Musterdemokraten wohl entgültig als Antidemokraten demaskiert, die Entscheidungen des Volkes nicht akzeptieren wollen.
In Deutschland hat man dem Volk direkt die Abstimmung verweigert, damit es gar nicht erst die Möglichkeit hat anders zu entscheiden, als es der politischen Klasse gefällt.
Wie stehen Sie zu dieser skandalösen Thematik?
Ihr Partei- und Fraktionskollege MdB Dr. Peter Gauweiler von der CSU klagt jetzt beim Bundesverfassungsgericht. Ich hoffe sehr, daß das Gericht den Vertrag nicht in Kraft treten läßt. Damit würde es sich auch selbst entmachten und hätte keine Kompetenzen mehr, die Grundrechte zu gewährleisten.
Gehe ich richtig in der Annahme, daß in dem Falle, wenn das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon für rechtmäßig erklärt, automatisch Artikel 20 (4) GG zur Anwendung kommt?
Mit freundlichen Grüßen
Maria Geisner
Sehr geehrte Frau Geisner,
Ihre Meinung nehme ich zur Kenntnis; Ihre Annahme halte ich für irrig.
Zu Ihrer Information verweise ich auf folgende Nachricht:
http://www.csu.de/partei/unsere_politik/aussenpolitik_europa/europa/134410921.htm
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl