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Hans-Peter Uhl
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Frage von Franziska S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Franziska S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Uhl,

Sie erwähnten, dass - im Rahmen des Konjunkturprogramms - ein eigenständiger Kinderregelsatz für 7-13-Jährige eingeführt werden soll.

Ich persönlich halte das insofern für falsch, als den verfassungsrechtlichen Bedenken - etwa des LSG Hessen - ja nicht dadurch Rechnung getragen werden kann, dass einfach dieser Personengruppe eine höhere Regelleistung gegeben wird. Die häufige Kritik geht ja gerade dahin, dass ein kinderspezifischer und damit kein vom alleinstehenden Erwachsenen abgeleiteter Regelsatz kindergerecht wäre. Frage 1: Gehen Sie davon aus, dass Sie den bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die bisherige Regelung durch die Neuregelung begegnen können?

Bekanntermaßen lassen sich in Massenverfahren Änderungen nur langsam, d.h. zeitverzögert oder mit unvertretbarem Aufwand, umsetzen - das gilt auch für das Arbeitslosengeld II. Frage 2: Was glauben Sie, wie schnell es der Verwaltung gelingt, Ihre Bescheide für Kinder entsprechend anzupassen und die höhere Regelleistung auszuzahlen? Wie ist der dabei entstehende Aufwand von Ihnen berücksichtigt worden?

Durch die Verbesserungen von Wohngeld und Kinderzuschlag sollen Familien seit Herbst 08 auf vorrangige Leistungen verwiesen werden. Durch die Erhöhung der Regelleistung für einen Teil dieses Personenkreises würden diese Familien wieder hilfebedürftig und müssten wieder Arbeitslosengeld II erhalten. Frage 3: Wie ist dieser Umstand von Ihnen berücksichtigt worden?

Kindergeld, Regelleistung und Kinderzuschlag waren bislang auf einander abgestimmt. Frage 4: Wenn die Regelleistung für 7-13-Jährige erhöht wird - haben Sie dann auch eine entsprechende Anpassung beim Kinderzuschlag vor?

Die Einführung des 3. Kinderregelsatzes für 7-13-Jährige soll Auswirkungen auf die Konjunktur haben. Frage 5: Welche Auswirkungen auf die Konjunktur ganz konkret erwarten Sie dadurch, dass Hartz-IV-Eltern schulpflichtiger Kinder 35 € mehr überwiesen werden?

Mit freundlichen Grüßen
Franziska Siebenschuh

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Siebenschuh,

die Regelsätze für Kinder im Bereich der Grundsicherung werden für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 70 Prozent des Eckregelsatzes mit Wirkung vom 1. Juli 2009 erhöht - die Verwaltung kann sich darauf einstellen - und befristet auf drei Jahre.

Dies ist eine Maßnahme im Rahmen des Konjunkturpakets, nicht die letzte Antwort auf die verfassungsrechtlich aufgeworfenen Grundatzfragen. Welche konkreten konjunkturellen Auswirkungen dies haben wird, vermag ich nicht zu sagen.

Der von Ihnen beschriebene Zusammenhang zwischen Kinderzuschlag und Kinderregelsatz besteht in der Tat und wird in der Koalition auch gesehen. Allerdings ergibt sich daraus kein rechtliche Zwang, den Kinderzuschlag zugleich anzupassen. Die von Ihnen beschriebene Fallkonstellation, dass einzelne Bedarfsgemeinschaften aufgrund des erhöhten Regelsatzes administrativ wieder ´unter Hartz IV´ fallen, ist mittelfristig hinzunehmen. Eine kohärente Lösung wird erst wieder möglich, wenn - was ohnehin ansteht - eine dauerhafte Neuregelung der Kinderbedarfe herbeigeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl