Portrait von Hans-Peter Uhl
Hans-Peter Uhl
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Peter Uhl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Klaus B. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Klaus B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

Ich habe zwei Fragen an Sie zum Thema "Ehebruch":

1. Ein Ehebruch schädigt andere Menschen in verheerender Art und Weise. Der betrogene Ehepartner steht neben der rein emotionalen Schädigung auch vor den Trümmern seines sozialen und finanziellen Lebenswerkes. Die Familie zerbricht, häufig muß gemeinsamer Besitz verkauft werden (z.B. ein Haus) und insbesondere bei den Kindern hat die Zerstörung der heilen Familie nachhaltige, seelische Leiden zur Folge.

Der Staat fördert die Ehe finanziell als gesellschaftstragende und zukunftsträchtige, da neues Leben hervorbringede Institution. Wenn die Ehe durch einen Ehebruch zerstört wird, war die Förderung des Staates sozusagen aus dem Fenster geworfen, da genau jenes, was für den Staat so fördernswert ist, zerbricht.

Ein Ehebrecher verschuldet durch seinen Betrug also einen immensen sozialen, seelischen und finanziellen Schaden, für den Ehepartner, die Kinder und auch den Staat.

Was ist dieses üble Vergehen heute nicht mehr strafbar? Bis 1969 war es strafbar, bis die Sozis unter Brand die Strafbarkeit für Ehebruch aufgehoben haben.

2. Warum wurde das Verursacherprinzip bei Scheidungen abgeschafft? Wieso wird heute nicht juristisch ermittelt, welche Person die Scheidung verursacht hat, sofern sie nicht einvernehmlich geschieht? Dies ist doch elementar für z.B. Unterhaltsansprüche.

Beispiel: Eine Hausfrau betrügt ihren erwerbstätigen Ehemann. Dieser kann mit diesem Betrug nicht leben und die Ehe wird geschieden. Der Mann müßte in diesem Fall Unterhalt an die Frau zahlen, obwohl er selbst eigentlich der Geschädigte ist. Er wird also doppelt bestraft, zuerst betrogen und dann muß er auch noch an die Betrügerin zahlen.

Halten Sie dies für gerecht? Sollte nicht juristisch geklärt werden, wer die Scheidung verursacht hat und in diesem Sinne dann auch über etwaige Unterhaltsforderungen entschieden werden?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Becher

Portrait von Hans-Peter Uhl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Becher,

es war unausweichlich, dass in den 70er Jahren das Schuldprinzip abgeschafft wurde, weil sich dies als unziemliche Einmischung des Gesetzgebers in die private Lebensgestaltung erwiesen hatte. Damit sind alle früheren Scheidungsgründe, wie "böswilliges Verlassen", "seelische Grausamkeit" etc. weggefallen. Es gilt für die Scheidung in Deutschland heute ausschließlich das "Zerrüttungsprinzip".

Gleichwohl ist die Zerrüttung einer Ehe nicht selten ein ethisches Problem, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Deshalb ist der Wegfall des Schuldprinzips nicht als Freibrief aufzufassen, denn die Frage der ´Schuld´ entscheidet zwar nicht mehr, ob eine Ehe geschieden wird, aber sie kann sich zum Teil schwerwiegend auf die finanziellen Folgen auswirken, wenn es sich um keine einvernehmlich zu scheidende Ehe handelt.

Das Verhalten eines Ehepartners kann sogar dazu führen, dass er seine Unterhaltsansprüche verliert und sogar beim Zugewinnausgleich leer ausgeht. Dies ist jedoch in jedem Einzelfall vom Gericht zu prüfen und wird sehr unterschiedlich bewertet. In die Beurteilung fließen viele unterschiedliche Gesichtspunkte ein, z.B. ob Kinder vorhanden sind etc.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl