Frage an Hans-Peter Uhl von Kanstansin K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Uhl,
den Medien konnte ich entnehmen, dass Sie mit dem Visa-Untersuchungsausschuß sehr vertraut waren.
Leider habe ich bis heute keinen Abschlußbericht oder dergleichen zu diesem Thema finden können. Ich frage mich, welchen Sinn dieser dann hatte? Vielleicht können Sie mir dazu einen Hinweis geben.
Außerdem bin ich etwas erstaunt, dass nach der Abwahl von Bundeskanzler Schröder, die Beziehungen zu Russland nicht mehr hinterfragt wurden. So war ein Untersuchungsausschuß im Gespräch, weil es eine Bürgschaft für die Ostseegaspipline gab.
Sollte man nicht die Zusammenarbeit mit Gazprom etwas kritischer sehen? Gazprom liefert auch Gas, welches aus Turkmenistan stammt. Und das ist eine schreckliche Diktatur.
Mit freundlichen Grüßen
Kanstansin Kavalenka
Sehr geehrter Herr Kavalenka,
den Abschlussbericht zum Visa-Untersuchungsausschuss finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/059/1505975.pdf
Illegale Einreise, Schleusungskriminalität und organisierte Kriminalität stellen eine Bedrohung für die innere Sicherheit Deutschlands dar. Negative Folgen und Begleiterscheinungen der Einreisen mit erschlichenen Schengen-Visa sind in erster Linie illegale Beschäftigung, aber auch Rauschgiftschmuggel, organisierte Begehung von Eigentumskriminalität, Menschenhandel, Kinderhandel und Geldwäsche. Besonders besorgniserregend für die innere Sicherheit Deutschlands ist vor allem die Tatsache, dass sich auch extremistische und terroristische Gewalttäter bereits der Schleusungsmethode mit erschlichenen Schengen-Visa bedienen, um scheinbar legal nach Deutschland einzureisen.
Die Sicherheitsbehörden haben bei der Auswertung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbs- und bandenmäßigen Schleusung festgestellt, dass Personen und Organisationen involviert waren, die regelmäßig und umfangreich Einladungen ausgesprochen hatten. Dabei konnten in nahezu allen Fällen unrichtige Angaben in den Einladungen bezüglich des angegebenen Aufenthaltszwecks, der Aufenthaltsanschrift in Deutschland und der Aufenthaltsdauer festgestellt werden. Es hatten sich nach diesen Feststellungen Netzwerke von Reisebüros, kooperierenden Partnerunternehmen und Scheinfirmen gebildet, die in wechselnder Zusammensetzung bei Botschaften verschiedener Schengen-Staaten Visa erschlichen. Die identifizierten kriminellen Netzwerke wiesen Verbindungen zur organisierten Kriminalität auf. Sie standen im Verdacht, im Zeitraum von 2001 bis 2003 für ca. 80.000 Personen (Quelle: Auswerteprojekt ‚Wostok’ des BKA) allein aus den Staaten der GUS Schengen-Visa erschlichen zu haben. Das Phänomen Visaerschleichung ist nach polizeilichen Erkenntnissen die am schwierigsten für die am Visaverfahren beteiligten Behörden erkennbare Form der Einschleusung von Ausländen.
Nach gegenwärtiger Rechtslage ist eine wirksame Bekämpfung dieser Visaerschleichungen kaum möglich, da die einzelnen Auslandsvertretungen nur über die von ihnen selbst erkannten Missbrauchsfälle informiert sind. Erkenntnisse anderer Stellen, insbesondere Erkenntnisse anderer deutscher Auslandsvertretungen und Grenzbehörden erfahren sie nur zufällig oder auf Nachfrage im Einzelfall. Sie können bislang jedoch nicht elektronisch abfragen, ob gegen die oder den Einlader bereits Erkenntnisse vorliegen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Ablehnung häufig in der Person des Einladers begründet ist, obwohl der Visumantragsteller unbedenklich erscheint, oder dass die Person des Einladers häufig die Quervernetzung zu problematischen anderen (früheren, gleichzeitigen) Visumantragstellern vermittelt.
Zur Behebung der bestehenden Informationsdefizite ist daher eine zentrale Speicherung der Daten aller Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstigen Bestätigenden im Visaverfahren für die Auslandsvertretungen mindestens ebenso wichtig wie die zentrale Speicherung der Daten des Antragstellers.
Daher wollen wir die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer eigenständigen zentralen Datei zur Vermeidung von Visumsmissbrauch und zu Warndaten schaffen und ein automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) im AZR einführen. In der zentralen Datei zur Vermeidung von Visumsmissbrauch und zu Warndaten sollen Daten zu Einladern, Verpflichtungsgebern und anderen Bestätigenden im Visaverfahren sowie Daten zu Personen gespeichert werden, die mit rechtswidrigen Handlungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Visaverfahren, Terrorismus, schweren Straftaten, die regelmäßig von Gruppierungen der organisierten Kriminalität begangen werden, oder anderen Delikten mit Auslandsbezug aufgefallen sind.
Als CDU/CSU-Fraktion kämpfen wir mit Nachdruck dafür, dass wir hierzu noch in dieser Legislaturperiode in der großen Koalition zu Ergebnissen kommen.
Zu den Themen Schröder/Russland/Gazprom/Turkmenistan möchte ich auf die
Erklärungen meiner Fraktion verweisen:
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl