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Hans-Peter Uhl
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Frage von Christine W. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Christine W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl!
Ich bin Mutter von 3 Kindern. Finanziell halten wir uns "gerade noch" über Wasser. Alle Kinder gehen auf das selbe Gymnasium, das fast 3 km von uns entfernt ist. Wir wohnen leider so, dass egal wohin unsere Kinder gegangen wären, immer diese Entfernung zustandegekommen wäre. Nun ist es aber laut Gesetz verankert, dass Kinder bei einer Entfernung unter 3km keine Fahrtkostenbefreiung bekommen können. Bei einem km würde ich nichts sagen, aber es wird somit angenommen, dass die Kinder also 3 km zu Fuß zurücklegen können und deshalb nicht mit dem Bus fahren müssen. Können Sie sich vorstellen, gerade jetzt bei diesen Minustemperaturen, mit einem Schulranzen am Rücken, der oft mehr als 9kg wiegt, 3km zu Fuß im Dunkeln zur Schule gehen zu müssen und zurück - bei Nachmittagsunterricht oft auch wieder im Dunklen?! Erwachsene haben es gut, die steigen einfach in ein Auto und bekommen auch noch die Pendlerpauschale gezahlt. Schüler, die auch noch Schul-verpflichtet sind, bekommen keinerlei Ermäßigungen. Ich bin der Meinung, die Fahrt eines Schülers sollte kostenfei sein, siehe wie bei der Pendlerpauschale. Für alle 3 Kinder zahlen wir inzwischen mehr als 90.-€ im Monat, wenn sie mit dem Bus fahren. Da wir sie nicht unbedingt dem gefährlichen Schulweg auf dem Rad aussetzten wollen, fahren sie häufig Bus. Kosten im Jahr - oft mehr als 1100.-€. Dies kann auch leider keine Kindergelderhöhung begleichen, die im übrigen ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, denn es scheint sich kein Politiker bewußt zu sein, wie viel Kinder kosten, vor allem schultechnisch. Bei unserem letzten Sohn habe ich diesmal Einspruch erhoben, gegen die Ablehnung, der Kostenfreiheit des Schulweges. Seit September warten wir nun auf eine Antwort. Schade, dass sich niemand meldet - man fühlt sich massiv im Stich gelassen. Und das Schlimmste, alles auf Kosten der Kinder.
Vielleicht finde ich bei Ihnen Gehör, dass würde mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Wollinsky

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wollinsky,

herzlichen Dank für die Mitteilung Ihres sehr nachvollziehbaren Anliegens.
Über das Thema Schulwegkostenfreiheit kann man mit Recht unterschiedlicher Meinung sein. In der Tat erscheint es nur bedingt überzeugend, die Kostenerstattung in Bezug auf weiterführende Schulen erst ab einer Entfernung von über 3 km beginnen zu lassen. Auch drei Kilometer können zumal im Winter weit und beschwerlich sein, wenn sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad überwunden werden sollen.

Letztlich ist es eine schlichte Kostenfrage; zumal Staatsregierung und Bayerischer Landtag auf das Büchergeld verzichtet und somit die Lehrmittelfreiheit wieder umfassend hergestellt haben und zudem in den nächsten Jahren viele Millionen Euro in eine ermäßigte Mittagsverpflegung an (der steigenden Zahl von) Ganztagsschulen investieren wollen, gilt eine umfassende Schulwegskostenfreiheit vorläufig als nicht finanzierbar.

Die geltende Regelung - einschließlich der Entfernungsmessung mit digitalen Medien durch den zuständigen Aufwandsträger (hier: Landeshauptstadt München) - ist gerichtlich überprüft und für zulässig erklärt worden.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, unter Berufung auf einen besonders gefährlichen und beschwerlichen Schulweg eine Ausnahme zu beantragen (Kostenübernahme bereits bei Entfernung bis zu 3 km). Dieser Umstand wäre sachlich und präzise darzulegen und zu begründen. Über den Antrag hat zu entscheiden die LH München, Schiedsstelle wäre die Regierung von Oberbayern. Hier finden Sie die Rechtsgrundlage (§ 2, Abs. 2 SchBefV):
http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?purl=http%3A%2F%2Fby.juris.de%2Fby%2FSchuelerBefV_BY_1994_P2.htm

Ich bedaure, dass ich Ihnen keine günstigere Mitteilung machen kann. Im Übrigen muss ich Sie höflichst um Verständnis bitten, dass ich mich zu diesem Thema nicht weitergehend engagieren kann, da es in die gesetzgeberische Zuständigkeit des Bayerischen Landtags fällt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl