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Hans-Peter Uhl
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Frage von Claudia M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Claudia M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

ich habe die Fragen und Antworten über Hartz IV in Ihrem Profil ausführlich durchgelesen. Trotzdem möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen, die noch nicht gestellt wurden:

Die erste Frage ist folgende: Sie verweisen auf die Gesetzgebung und vergessen dabei, dass die Argen, Jobcenter und Jobagenturen leider sehr unterschiedlich arbeiten. Kann es Ihrer Meinung nach sein, dass man bei einem Neuantrag auf Hartz IV oftmals ein paar Monate warten muss, bis der Antrag bewilligt ist? Wäre es nicht besser, dass man die Argen dazu verpflichtet, einen zeitlichen Rahmen einzuhalten oder ggf. einen Vorschuß zu bezahlen? Oder gibt es gar einen zeitlichen Rahmen, der mir nur nicht bekannt ist? Was kann man tun, wenn die Arge sich zu lange Zeit lässt? Man ist ja trotzdem auf das Geld dringenst angewiesen. Dass sich viele ALG II Empfänger oftmals hilflos vorkommen, können Sie auch in diesem Link sehen: http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/18_192008190819_300.htm

Was kann man Ihrer Meinung nach tun, um in Zukunft solche Verzweiflungstaten zu verhindern?

Meine zweite Frage: Zum 1.1.09 wurde das Kindergeld erhöht. Warum hat man den ALG II Satz für Kinder und Jugendliche nicht in gleichem Umfang erhöht? Denn diese Erhöhung wird den ALG II Beziehern sofort wieder abgezogen. Darf das Kind eines Bankers für den Staat mehr wert sein, als das Kind eines Arbeitslosen? Beim Erziehungsgeld ist es m.W. ohnhin so, dass sehr große Unterschiede gemacht werden. Warum? Will der Staat so eine soziale Selektion durchführen?

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Maurer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Maurer,

in den ARGEN arbeiten Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit zusammen mit kommunalen Bediensteten; dieses Personal ist verpflichtet, Vermittlung und Betreuung von Arbeitssuchenden sowie Leistungsgewährung sachgerecht, effektiv und in angemessener Bearbeitungsfrist zu gewährleisten. Sofern dies nicht gelingt, liegt dies in der Regel an punktueller Überlastung.
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD in Berlin hat deshalb beschlossen, dieses Jahr von Seiten des Bundes 2500 zusätzliche Stellen für den SGBII-Bereich (für alle ARGEN in Deutschland) einzurichten. Doch auch die Verwaltung der Landeshauptstadt München ist hier grundsätzlich gefragt. Sie könnten Ihre persönliche Erfahrung mit der ARGE München brieflich dem Oberbürgermeister, der zweiten Bürgermeisterin oder dem Sozialreferenten mitteilen.

Familieneinkommen, die mit Hartz-IV aufgestockt werden, bekommen zusätzlich den Kinderzuschlag (mehr als das Kindergeld). Sie haben aber Recht, dass Familien, die allein von Hartz-IV-Leistungen leben, von der Kindergelderhöhung im letzten Jahr nichts haben, weil dies aus steuersystematischen Gründen angerechnet wird.

ABER: Die große Koalition im Bund hat nun zugunsten von Kindern in Hartz-IV-Familien beschlossen, dass Kinder im Alter zwischen 6-13 Jahren künftig 70% (statt bisher 60%) des Regelsatzes bekommen sollen (ca. 36 Euro monatlich mehr).

Hinzu kommen 100 Euro einmaliger Bonus für jedes Kind (wird auf SGB-Leistungen nicht angerechnet) und das Schulbedarfspaket von 100 Euro extra für Kinder in Hartz-IV (bis 10. Klasse). In den nächsten Tagen wird dies auch den Medien zu entnehmen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl