Frage an Hans-Peter Uhl von Esma K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Hans-Peter Uhl,
Ich bin gebürtige Türkin aber habe die Deutschestaatsangehörigkeit. Habe vor 4 Monaten in der Türkei geheiratet und bin im 3 Monat schwanger. Bin seit 3 Wochen wieder in Deutschland.
Kann mein Mann in diesem Fall, ohne dass er einfache Deutschkenntnisse nachweisen muss, ein Visum bekommen??
Gehört das auch zu den Ausnahmefällen??
E.K
Sehr geehrte Frau Karagöz,
Antwort: Nein, einen Ausnahmetatbestand kann ich - soweit Sie den Sachverhalt dargelegt haben - nicht erkennen. Ihr Mann muss erst einfache Deutschkenntnisse nachweisen, bevor er nach Deutschland zuwandern darf.
Ich verweise auf mein Positionspapier zum Thema: http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_0808-Uhl-Ehegattennachzug.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl