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Hans-Peter Uhl
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Frage von Peter S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

der bayerische Innenminister Hermann, ich nehme an Sie auch, wahrscheinlich große Teile der CSU sind gegen die Freilassung von Herrn Klar auf Bewährung. Herr Stoiber fand auch die Freilassung von Frau Mohnhaupt falsch. Wenn die CSU dies moralisch für falsch hällt, warum versucht die CSU nicht die Gesetzte zu ändern? Und zwar dass Schwerverbrecher, Mörder, Terroristen lebenslänglich weggesperrt werden? Ob Sie Mehr- heiten dafür bekommen ist eine andere Frage. Das Oberlandesgericht wird in der Öffentlichkeit zum Buhmann gemacht. Die Richter haben doch rechtlich richtig entschieden, oder?

MfG

Peter Speck

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Speck,

ich persönlich habe mich nicht zum Thema geäußert und habe auch keine abgeschlossene Meinung dazu. Ich kann Ihnen aber die Stellungnahme des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann gern erklären:

Auf Basis der bestehenden Rechtsgrundlage ist die richterliche Entscheidung, Christian Klar aus der Haft zu entlassen, korrekt. Das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen ist jedoch berührt, wenn jemand in den Genuss der Entlassungsregel (keine Gefahr mehr) kommt, der nicht nur keine Reue gezeigt, sondern auch an der Aufklärung der Straftaten, an denen er beteiligt war, in keiner Weise mitgewirkt hat.

Der Bayerische Innenminister will somit eine fachliche Debatte anstoßen, ob nicht dieses Kriterium - Mitwirkung an Aufklärung von Straftaten - für die Haftentlassung ins Strafgesetzbuch eingefügt werden sollte. Allerdings wäre eine solche Initiative vor verfassungsrechtliche Probleme gestellt. Schließlich hat das BVerfG im Jahr 1977 zum Thema "menschenwürdiger Strafvollzug" geurteilt, dass auch Schwerstkriminellen die Chance nicht beschränkt werden darf, wieder in Freiheit zu gelangen (!!!).

Ob die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat eine Initiative in Richtung der vorgeschlagenen Änderung ergreifen wird, steht noch nicht fest. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich muss Sie bitten, die Diskussion mit einem Fachmann/einer Fachfrau für Rechtspolitik (z.B. im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags) weiter zu führen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl