Frage an Hans-Peter Uhl von Morten S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Uhl,
im Zusammenhang mit der Debatte zum BKA-Gesetz sprechen sie, wie ich der Presse entnehme, von "linkem Gerülpse aus Sachsen".
Würden Sie in diesem Zusammenhang vielleicht einige grundsätzliche Andeutungen zu Ihrer Auffassung zu formalen Aspekten politischer Auseinandersetzung, politischer Kultur und respektvollem Umgang mit Andersdenkenden machen wollen?
Würden Sie sich grundsätzlich den Begriff des "linken Rülpsers" noch einmal definieren wollen?
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schrat,
Sie haben die richtigen Stichworte genannt: Formale Aspekte politischer Auseinandersetzung, politische Kultur und respektvoller Umgang mit Andersdenkenden. Genau darum geht es mir.
Nachdem wir – CDU/CSU und SPD – im Bundestag drei Jahre sehr ernsthaft und kontrovers über das BKA-Gesetz verhandelt haben, und zwar
- unter Anhörung und Einbeziehung zahlreicher Rechts- und Technik-Experten,
- in enger Abstimmung mit den Ländervertretern
- und unter strikter Befolgung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts,
sind alle Beteiligten klüger geworden und haben ihren Standpunkt mehrfach angepasst. Wir haben uns letztlich auf einen ausgewogenen Gesetzestext geeinigt, der letzte Woche mit großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist.
Selbstverständlich respektiere ich andere Meinungen; ich respektiere auch den Standpunkt derjenigen, die das Gesetz rundum ablehnen. Doch bei aller Kritik und Meinungsverschiedenheit: Irgendwann müssen (nachdem alle alles gesagt haben) sachorientierte Kompromisse gelten und Beschlüsse Bestand haben – wir können nicht immerzu von Vorn anfangen.
Zwar gehört eine Beratung im Vermittlungsausschuss zu den Spielregeln und ist an sich nichts Schlechtes – es verwundert jedoch, nachdem das BKA-Gesetz einen so einmalig langen Vorlauf hatte.
Als Respektlosigkeit und politische Unkultur empfinde ich einen Landesparteitagsbeschluss, dessen Antragsteller – weil sie Äpfel mit Birnen verwechseln - offensichtlich den BKA-Gesetzestext nie gelesen hatten und überhaupt nicht wissen, worum es in der Sache, die sie ablehnen, tatsächlich geht. Als seriöse Kritik kann ich den Beschluss nicht für voll nehmen, weil er nicht auf der Höhe des erreichten Sach- und Diskussionsstands argumentiert.
Wenn ein solcher Beschluss – in arroganter Unkenntnis gefasst – diversen SPD-Landespolitikern Anlass gibt, parteipolitisch-taktisch die Gesetzgebung zu stören, ist das formal und inhaltlich ein Verstoß gegen die guten Sitten demokratisch-parlamentarischer Auseinandersetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl