Frage an Hans-Peter Uhl von Wolfgang S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
Sie haben dem BKA-Gesetz zugestimmt und sind sicher, dass es verfassungskonform ist. Welche Konsequenzen werden Sie ziehen, falls das Bundesverfassungsgericht das Gesetz als verfassungswidrig beurteilt?
Sollten Abgeordnete, die verfassungswidrige Gesetze unterstützen, ihre gesetzgeberische Macht behalten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schwarz,
wenn ich mir überlege, welche Gesetze bzw. Bundestagsbeschlüsse in den letzten Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sind, dürften nach Ihrer Logik einige Bundestagskollegen heute die Hand nicht mehr heben. Raten Sie mal, welche Regierungskoalition die folgenden Projekte, die vom Verfassungsgericht gerügt wurden, zu verantworten hatte:
- NPD-Verbotsverfahren
- EU-weite Auslieferung von Straftätern
- Luftsicherheitsgesetz ohne Grundgesetzänderung
- Einsatz von AWACS-Flugzeugen in der Türkei
Welche Konsequenzen ich aus einer solchen Niederlage ziehen würde, können Sie mich fragen, wenn es eines Tages dazu kommen sollte.
Zum BKA-Gesetz: Wenn das Gesetz endlich durch den Bundesrat gekommen ist, wird es - da bin ich mir sicher - vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.
Warum? Weil wir mit
- der sehr engen Zweckbestimmung der Gefahrenabwehrbefugnisse auf den internationalen Terrorismus,
- dem Richtervorbehalt
- und mit den individuell abgestuften Regelungen für den Kernbereichsschutz alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das Anfang des Jahres über das NRW-Landespolizeirecht geurteilt hatte, umgesetzt haben.
Zum Thema verweise ich ein aktuelles Interview mit BM Schäuble:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/sid_5F070A41CF949326DBFD92F6B96F9CE5/Internet/Content/Nachrichten/Medienspiegel/2008/11/BM__SWR2__Teil1.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl