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Hans-Peter Uhl
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Frage von Kay S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Kay S. bezüglich Recht

Werter Herr Dr. Uhl

Ich bin beruflich als Polizeibeamter bei der Bundespolizei am Flughafen in München tätig.
Wir haben täglich mehrfach Polizeieinsätze wegen stehengelassener Gepäckstücke zu bewältigen, die während der Hauptgeschäftszeiten je nach Örtlichkeit enorm personal- und somit entsprechend kostenintensiv sind und auch erhebliche Behinderungen für den Reiseverkehr nach sich ziehen.
Leider fehlt der Polizei jegliche rechtliche Möglichkeit zumindest einer Ordnungswidrigkeitenanzeige gegenüber den Besitzern der Gepäckstücke. Die Verursacher dieser Polizeieinsätze werden lediglich belehrt besser auf das Gepäck zu achten.
Wann wird endlich eine Möglichkeit geschaffen, derartige "Vergesslichkeit", die mitunter wirtschaftliche Schäden im fünf- oder sechsstelligen Bereich verursacht und unnötig Polizeikräfte bindet, mit einer Geldstrafe zu ahnden?

Hochachtungsvoll
Kay Schönstein

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schönstein,

für Ihre interessante Frage herzlichen Dank. Zugleich bitte ich um Nachsicht, dass sich meine Antwort etwas verzögert hat.

In der Tat stellen die vergessenen oder aus Unachtsamkeit zurückgelassenen Gepäckstücke auf Flughäfen ein erhebliches Ärgernis dar. Die erforderlichen Einsätze binden personelle und materielle Ressourcen aller Sicherheitsbehörden an Flughäfen, weil solche Gepäckstücke wegen der Gefahr terroristischer Anschläge als potentielle Gefahrenquelle zu behandeln sind.

Wird eine solche Drohungslage vorsätzlich herbeigeführt, liegt eine strafbare Handlung vor. Solche Möglichkeiten bestehen bei fahrlässigem Handeln bisher nicht. Ich habe mit dem BMI diskutiert, ob die Aufnahme eines gesonderten Ordnungswidrigkeitentatbestandes in Fällen von Fahrlässigkeit Abhilfe schaffen könnte. Die Fachleute halten dies rechtlich, insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für sehr problematisch. Auch ich bin skeptisch gegenüber der Etablierung einer neuen Bürokratie, die schwer zu vollziehen wäre.

Ich kann Ihnen im Moment keine Lösung in Aussicht stellen und somit keine befriedigende Mitteilung machen. Ich kann Ihnen einstweilen nur danken, dass Sie dieses Problem hier angesprochen haben. Auch dies trägt hoffentlich zur öffentlichen Sensibilisierung bei.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl