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Hans-Peter Uhl
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Frage von Theo K. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Theo K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

Nach der polizeilichen Kriminalstatistik 2007, besitzen 21% aller Straftäter keinen deutschen Paß.

Besonders hoch ist der Anteil bei den Kapitalverbrechen.

Mord: 28,3%
Vergewaltigung: 30,1%
Raub: 27,7 %

Quelle: http://www.bka.de/pks/pks2007/index2.html

Gerade wenn man dies vor dem Hintergrund betrachtet, daß offiziell nur knapp 9% der Bevölkerung Ausländer sind, muten diese Zahlen erschreckend hoch an.

Diejenigen Migranten, die eine doppelte Staatsbürgerschaft oder vollständig die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, tauchen in der Statistik nicht mehr als "Nichtdeutsche Tatverdächtige" auf.

Es ist also davon auszugehen, daß eine erheblich größere Anzahl der Straftaten von Mitbürgern mit Migrationshintergrund begangen wird.

Ich habe dazu drei Fragen an sie:

1. Warum wird nicht jeder ausländische Staatsbürger, der unser Gastrecht mißbraucht und bei uns Straftaten begehet, unverzüglich ausgewiesen?

Warum werden in der Bundesrepublik diese Massen an zugewanderten Verbrechern geduldet?

2. Sollte man ihrer Meinung nach neue Staatsbürgerschaften an Migranten nur noch unter dem Vorbehalt vergeben, daß sie dauerhaft rechtschaffende Bürger sind und bleiben?

3. Warum wird diese Thematik in der Öffentlichkeit und Politik größtenteils völlig ausgeblendet, obwohl die "importierte" Kriminalität das größte Sicherheitsrisiko für die deutsche Öffentlichkeit und den deutschen Bürger ist?

Mit freundlichen Grüßen

Theo Karlstadt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Karlstadt,

das Thema Ausländerkriminalität ist politisch sensibel und erfordert besondere Präzision.
a) Die statistischen Auffälligkeiten dürfen nicht so zugespitzt werden, dass der Eindruck entsteht, alle Zuwanderer seien der Begehung von Straftaten verdächtig. Das ist eindeutig nicht der Fall! Im Gegenteil: Die übergroße Mehrheit der Zuwanderer bzw. der ‚Menschen mit Migrationshintergrund’ verhält sich rechtstreu und ist völlig unbescholten.
b) Andererseits halte ich es für einen Fehler, die Integrationsmängel vieler Zuwanderer, die sich u.a. in überproportionalen Einträgen in der Kriminalstatistik niederschlagen, zu tabuisieren und zu beschönigen. Dies geschieht leider im Großen und Ganzen. Stattdessen müssten Politik und Öffentlichkeit den Tatsachen ins Auge sehen, um den Handlungsbedarf zu erkennen und um die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen.

Die Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion haben dies getan:
- Wir haben erreicht, dass der besondere Ausweisungsschutz für heranwachsende Straftäter abgeschafft wurde.
- Wir sorgen aktuell per Gesetz dafür, dass die Rücknahme von Einbürgerungen, die unter falschen Angaben erschlichen wurden, erleichtert wird.
- Wir treten auf EU-Ebene ein für den Abbau von Abschiebehindernissen (u.a. auf dem Weg der Kooperation mit den Herkunftsländern).
- Unsere vollständige Position zum Thema Jugendkriminalität enthält zahlreiche noch offene Forderungen, teilweise auf dem Gebiet des Ausländerrechts; zum Nachlesen hier: http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_Jugendkriminalit_t_Problem_und_L_sungsans_tze.pdf

Unsere Position zu Zuwanderung und Integration im Allgemeinen folgt einer klaren Linie:
- Eine moderne Gesellschaft wie die unsere muss offen sein für Gäste aus aller Welt und für Zuwanderer. Für eine gelingende Integration sind entsprechende Angebote und Hilfen bereitzustellen. Integrationswillige Zuwanderer und Neubürger verdienen Anerkennung und Respekt von Seiten der Mehrheitsgesellschaft.
- Zuwanderung und Einbürgerung darf es nach unserer Auffassung nicht zum Nulltarif geben. Unverzichtbar sind Anpassungswille und eigene Anstrengungen der Zuwanderer zum Erwerb der Sprache und zur wirtschaftlichen und sozialen Integration. Integration ist im Wesentlichen eine Bringschuld der Zuwanderer, was sich in konkreten Pflichten (Deutsch vor Einreise, Besuch von Kursen etc.) niederschlagen muss.

Dazu der Hinweis auf meine Positionspapiere zum 2007 geänderten Aufenthaltsrecht und zum Ehegattennachzug:
http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_0703_Kompromiss_ZuwanderungsG.pdf
http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_0808-Uhl-Ehegattennachzug.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl