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Hans-Peter Uhl
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Frage von Orhan S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Orhan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jedoch habe ich alles verstanden bis auf eines.

Sie schrieben :
"[...] die Annahme gerechtfertigt ist, dass er sich ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland integrieren wird. Da es sich hierbei um eine Regelausnahme handelt, muss die Visumstelle vor Ort entscheiden, ob die Ausnahme im Einzelfall (z.B. bei Ihrer Frau) gegeben ist."

Ich würde ganz gerne wissen, wie man das sieht oder prüfen kann. Was kann ich vorlegen oder machen, dass man sieht, dass der Mann, in dem Fall ich, hier integriert ist. Wie kann man in der Türkei feststellen ob der bzw die jenige sich kulturell oder gesellschaftlich anpassen wird?
Wirtschaftlich wird ja geprüft, ob ich ausreichend Wohnraum habe und genug Geld verdiene. Es reicht aber nicht, dass ich eine Eigentumswohnung, keine Vorstrafen, gute Schulabschlüsse habe. Einen Job hätte ich auch evtl für meine Frau
Das heisst Sie wäre nicht Hartz 4 - Empfängerin in dem Fall dürfte sie ja wieder nicht einreisen wenn ich nicht genug verdiene!

Wie kann jemand der in meiner Situation ist, bzw. der meiner Frau, Leute die in einer Botschaft sitzen und tagtäglich Visa vergeben in einer kurzen Zeit die man hat davon überzeugen dass dieser Ausnahmetatbestand gerechtfertig ist?

Wie gesagt ich erwähne nur nebenbei, dass meine Frau Deutsch lernt und paukt um sich hier zu integrieren. Jemand mit 2 Diplomen ist doch nicht schwierig zu integrieren?

Ich würde mich über ne schnelle Antwort freuen.

Im voraus möchte ich mich auch dafür entschuldigen da ja die Frage ein bisschen mehr auf mein Problem anspricht.

MFG
Söhmelioglu

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Söhmelioglu,

grundsätzlich finde ich es nicht so sinnvoll, wenn Sie Ihre sehr persönliche Lebenssituation und Problemstellung hier auf www. abgeordnetenwatch.de öffentlich darstellen.

Warum die Deutsche Konsularvertretung in der Türkei einen Ausnahmetatbestand für Ihre Frau nicht anerkennt, kann ich aus der Entfernung nicht beurteilen. Aber Sie haben ja schon mit meiner Mitarbeiterin telefoniert und das weitere Vorgehen besprochen.

Grundsätzliche Bemerkung: Da Ihre Frau vernünftigerweise ohnehin einen Deutschkurs besucht, sollte es kein Problem sein, dass sie den Sprachnachweis A1 erbringt und sich damit auf regulärem Weg um ein Visum bemüht. Dies wäre für alle Beteiligten einfacher und auch für Ihre Frau von Vorteil.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl