Frage an Hans-Peter Uhl von Holger W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl,
ich wohne zwar nicht in Ihrem Wahlkreis, aber die Antwort an Herrn Merkle bezüglich des Einsatzes von Trojanern durch die Strafverfolgungsbehörden, hat mich doch schwer beeindruckt. Dort schreiben Sie:
"Die Vorstellung, ein Richter könnte eine illegale Maßnahme anordnen und würde jemanden finden, der sie ausführt, ist abenteuerlich. Dies wäre ein Riesen-Skandal."
Da sich Herr Schäuble um eine Antwort gedrückt hat und mich die Antwort von Frau Zypries nicht wirklich zufriedenstellt, können Sie mir vielleicht endlich die Frage beantworten, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Polizei heimlich in die Wohnung der mutmasslichen Terroristen im Sauerland eingedrungen ist und dort Gegenstände mitgenommen, bzw. ausgetauscht hat?
Frau Zypries verwies auf §94 StPO [1]. Dieser Paragraph setzt jedoch Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) keineswegs außer Kraft und erlaubt schon gar keine HEIMLICHE Maßnahme.
Zwar heißt es dort, daß nicht freiwillig herausgegebene Beweismittel beschlagnahmt werden können, was aber leider entgegen der Interpretation von Frau Zypries zwingend voraussetzt, daß der Betroffene zuvor um die freiwillige die Herausgabe ersucht hätte werden müssen. Also nichts von wegen heimlich holen! Eine heimliche Beschlagnahme aus der Wohnung eines Betroffenen gibt es meines Erachtens im deuschen Strafrecht (bis jetzt jedenfalls noch) nicht.
Ich könnte mich irren. Deshalb hier nochmal die Frage:
Welches Gesetz und darin welcher Paragraph bemächtigt die Polizei derzeit dazu, HEIMLICH in die Wohnung eines Betroffenen einzudringen und dort Dinge mitzunehmen/auszutauschen?
[1]
http://abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f119148.html#frage119148
Abschließend nehme ich die Gelegenheit wahr, Ihnen kurz mitzuteilen, daß ich die Kontroll-, Sicherheits-, und Überwachungsmanie hierzulande abstoßend und menschenverachtend finde. Nehmen Sie diesen Hinweis als wohlgemeinte Anregung, sich darüber Gedanken zu machen.
mfg H. Wiechmann
Sehr geehrter Herr Wiechmann,
der Austausch der Wasserstoffperoxidbehälter (bei der "Sauerländer Gruppe") beruhte meines Wissens auf dem Beschluss eines Ermittlungsrichters beim BGH. Mehr weiß ich leider nicht. Da die Justiz unabhängig ist und das Verfahren zudem noch nicht einmal abgeschlossen ist, habe ich als Bundestagsabgeordneter keinen Anspruch, hierzu nähere Informationen zu erfragen und öffentlich zu machen.
Ich kann lediglich die Vermutung äußern, dass als Rechtsgrundlage die Vorschriften über die Beschlagnahme (§§ 94, 98 i.V.m. § 33 Abs. 4 StPO) - ohne vorherige Anhörung der Beteiligten - gedient haben könnten.
Ihre "wohlgemeinte Anregung" möchte ich gern erwidern: Ich betrachte Polizei und Justiz als wesentliche Stützen für ein friedliches und lebenswertes Zusammenleben. Über Ermittlungserfolge freue ich mich. Ich sehe es als meine Aufgabe an, die Arbeit der Sicherheitsbehörden - soweit es sinnvoll, erforderlich und verfassungsmäßig zulässig ist - auf dem Weg der Gesetzgebung zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl