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Hans-Peter Uhl
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Frage von Kim B. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Kim B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr gehrter Herr Uhl,

wie ich ihren Antworten entnehme halten sie die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung der Telekomunikationsdaten aller Bundesbürger für verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar. Ich übrigends nicht. Außerdem behaupten sie wie alle Politiker, dass alle diese Daten ohnehin schon immer von den Telefonfirmen gespeichert wurden. Ich kann ihnen sagen, dass diese Behauptung eine dreißte Tatsachenverdrehung ist. Weder in diesem Umfang noch führ eine so lange Zeit wurden diese Sachen gespeichert. Bei Flatrates waren sogar keine Daten führ die Rechnung erforderlich. Im Gegenteil war es sogar rechtswidrig in diesem Fall Daten zu speichern!

Zu meiner Frage. Da sie es ja für angemessen halten, alle elektronischen Kontakte eines jeden Bundesbürgers speichern zu lassen, würden sie es dann auch für verfassungskonform halten, wenn an jeder Straßenecke ein Privatdetektiv stünde, der im Auftrag des Staates Notizen darüber anfertigt, wer sich wann mit wem getroffen und für wie lange unterhalten hat?

Oder wenn man Briefe nur noch persönlich unter Angabe seines Namens und seiner Adresse (am besten per eAusweis mit Fingerabdruck) am Schalter verschicken könnte und bei diesem Vorgang die Daten der schriftlich Kommunizierenden erhoben und auf Vorrat gespeichert würden? Es könnte ja eine Bombembauanleitung, Kinderprornographie oder eine raupkopierte DVD drinnen sein. Vielleicht sollte man dann noch auch gleich die Briefe öffnen lassen um die Betrefzeile zu erfassen und zu speichern, so wie sie beim E-Mailaustausch auch die Bertrefzeile zu den Vorrahtsdaten dazunehmen?

Lassen sie bei Ihrer Antwort den Aufwand dieser angedachten neuen Überwachungsmassnahmen ausser acht. Mich interessiert nur, ob Sie sie ebenfalls für grundrechtskonform hielten, denn im Grunde wären sie nur die konsequente Weiterentwicklung der jetztigen Vorratsdatenspeicherung und schliesslich können auch diese Daten zweckdienlich für die Strafverfolgung sein!

Kim Bruckner, Freising

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bruckner,

den Vorwurf einer "dreisten Tatsachenverdrehung" weise ich zurück.

Ich kann auch keinen Sinn darin erkennen, die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung ins Lächerliche zu ziehen. Die von Ihnen sarkastisch skizzierten Datenerhebungen wären in keiner Weise mit der Vorratsdatenspeicherung vergleichbar; der Grundrechtseingriff zur Datenerhebung würde in diesen (abwegigen) Fällen offensichtlich weitaus schwerer wiegen und die Verhältnismäßigkeit wäre bei weitem nicht mehr gewahrt.

Wir sollten derartig albernes Zeug beiseite lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl