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Hans-Peter Uhl
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Frage von Josef M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Josef M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Uhl,

vielen Dank für Ihre Antwort, in der Sie die Süddeutsche Zeitung der Lüge bezichtigen. Sie gestatten, daß ich Sie deshalb nun direkt frage,ob das folgende Schreiben, dessentwegen eine Hausdurchsuchung initiiert wurde, authentisch ist?

http://wiki.piratenpartei.de/images/5/54/Bayern-skype-tkue.pdf

Wäre das Dokument unecht, hätte sich der Staat wohl kaum die Mühe gemacht, den Verrräter in den eigenen Reihen zu finden. Ich möchte eine klare und vor allem zeitnahe Aussage. Nächste Woche sind Wahlen und ich möchte keine Partei unterstützen, die deart grob und gewissenlos gegen Grund- und Menschenrechte verstößt.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Merkle,

ich habe Ihnen gestern sehr ausführlich geantwortet. Deshalb wäre ich dankbar, wenn Sie so gütig wären, meine Antwort auch aufmerksam zu LESEN!

a) Ich habe die SZ keineswegs der Lüge bezichtigt, sondern die rechtlichen und technischen Verwechslungen in dem Artikel bedauert.
b) Ob das „Fundstück“ (Schreiben des StMJ an die Generalstaatsanwälte und OLG-Präsidenten) wirklich echt ist, kann ich nicht beurteilen. Die Beurteilung von Beweisstücken ist Sache von Staatsanwaltschaft und Gericht. Jedenfalls steht in diesem Schreiben nach meiner Auffassung nichts Schlimmes drin. Deshalb habe ich Ihnen ja den Unterschied zwischen TKÜ und Online-Durchsuchung lang und breit erklärt. So habe ich Ihnen meine Auffassung mitgeteilt, dass die TKÜ nach Recht und Gesetz grundsätzlich zulässig ist (und schon 2007 war).
c) Bei der genannten Hausdurchsuchung handelte es sich anscheinend um eine strafprozessuale Maßnahme im Zuge eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Ich bin nicht befugt, hierzu Auskünfte zu erbitten und weiterzuleiten. Ich kann der Presse jedoch keinen Beleg entnehmen, dass es an der erforderlichen richterlichen Anordnung gefehlt hätte. Ich sehe also keinen Grund, an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes zu zweifeln. Natürlich steht es den Betroffenen frei, ihrerseits Rechtsmittel einzulegen.
d) Ein Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte ist für mich nicht zu erkennen. Erst recht sehe ich keinen Hinweis darauf, dass eine politische Partei einen Rechtsverstoß begangen haben könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl