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Hans-Peter Uhl
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Frage von Frank M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Frank M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
zunächst einmal freut es mich zu lesen, dass Sie tatsächlich auf die vorgebrachte Bitte eingehen, eine Evaluation des geplanten BKA-Gesetzes vorzunemen, vielen Dank hierfür!

Schockiert war ich dann aber über Ihre Formulierung ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/116001 ): Mit Verlaub, ich sehe WEDER den Internationalen Terrorismus NOCH die zunehmende Einschnürung von Bürgerrechten durch die Politik ALS SPAß AN, ganz im Gegenteil! Beides kann meiner Überzeugung nach unsere Freiheit und unsere Demokratie nachhaltig schädigen.

Ich bin sogar davon überzeugt, dass ein islamistischer Terrorismus - eben weil er in der Bevölkerung fremd wirkt - immer eine geringere Gefahr darstellt, als eine schleichende Unterwanderung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch intransparente und der öffentlichen, demokratischen Kontrolle weitgehend entzogene Machtzentren. Denn tatsächlich führt offener Terror gegen eine Bevölkerung zunächst zu Angst, dann aber zum Schließen der Reihen einer Gesellschaft. Eine als bedrohlich empfundene "allmächtige Abhörzentrale" erzeugt aber den Stress "nie Fehler machen zu dürfen" und das erzeugt ein Gefühll von Unfreiheit.

Aber um auf Ihre Worte zurück zu kommen: "Zum Spaßen" ist das alles nicht und die Evaluation eines Gesetzes muss doch eine Konsequenz haben, um nicht sinnlos zu sein? Also kann doch der Fortbestand einer neuen Gesetzeslage nur davon abhängen, dass dessen Evaluation positiv ausfällt, oder? Und erst recht müsste dies doch gelten, wenn das junge Gesetz unser Grundgesetz in wesentlichen Punkten berührt - wie es hier geschieht.

Zu Ihrer Formulierung, dass der Terrorismus auch nicht befristet sei, möchte ich fragen: Was nützt Ihnen ein existierndes Gesetz, das hinsichtlich der propagierten Ziele völlig wirkungslos bleibt? Da ich mir sehr sicher bin, dass es gänzlich wirkungslos bleiben wird, frage ich mich natürlich, was man damit machen wird, WENN MAN EBEN KEINE TERRORISTEN FÄNGT ..

Vielen Dank,
F. Mayer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mayer,

selbstverständlich sind weder der Terrorismus noch die Sicherheitsgesetze ein Spaß – im Gegenteil.

Wenn ich sage, der „Spaß“ muss aufhören, meine ich die pseudo-aufgeregten Umstandsdebatten und selbsttherapeutischen Verzögerungsmanöver des Koalitionspartners bei der Gesetzgebung. Schließlich sind in puncto BKA-Gesetz alle verfassungsmäßigen Fragen hinreichend geklärt. Gerade zu den besonders eingriffsintensiven Befugnisnormen gibt es bereits eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die sowohl die prinzipielle Zulässigkeit als auch deren verfassungsrechtliche Grenzen festgelegt hat. Alle Befugnisse (bis auf die Online-Durchsuchung) haben sich zudem in den Ländern bereits (praktisch und verfassungsrechtlich) bewährt.

Verfassungsrechtliche Argumente sprechen auch gegen eine Befristung der neuen Befugnisse des BKA: Mit Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 a GG wurde die Bundeskompetenz für das BKA festgeschrieben, terroristische Gefahren im Vorfeld abzuwehren, und damit die Notwendigkeit der Regelungen bereits grundsätzlich anerkannt. Pflichten zur Befristung oder (formalisierten) Evaluierung von Gesetzen sind dem GG fremd!

Schließlich betreffen die neuen Regelungen eine auf Dauer angelegte Aufgabe des BKA; Terrorismusbekämpfung orientiert sich am Terrorismus und ist daher auch der Sache nach nicht von Vornherein zu befristen!

Was ist, wenn mithilfe des BKA-Gesetzes keine Terroristen gefasst werden? Ich hoffe sehr, dass es künftig keine terroristischen Bestrebungen mehr geben wird und von den Möglichkeiten des BKA-Gesetzes deshalb auch kein Gebrauch gemacht werden muss. Da wir mit diesem wünschenswerten Zustand jedoch leider nicht rechnen können, sollten wir – im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen – unsere Abwehrbereitschaft (keine Erfolgsgarantie!) stärken; nicht mehr und nicht weniger.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl