Frage an Hans-Peter Uhl von Michael H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl
in einem Interview, welches in Ausschnitten unter folgendem Link lesbar ist:
http://magazine.web.de/de/themen/digitale-welt/games/6558814-CSU-Politiker-fordern-rasches-Killerspiel-Verbot,articleset=3313946,cc=000007159700065588141dSYNQ.html
forden Sie wörtlich:
"Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich."
Sie beziehen sich hiermit darauf, Providern aufzuerlegen bestimmte Seiten des Internets zu sperren. Sie ziehen diese Überlegung aus dem Hintergrund der Kinderpornographie und sogenannter "Killerspiele" heran.
Ich möchte Ihnen hiermit die Frage stellen, ob Sie, bzw. ihre Fraktion, tatsächlich vorhat das Grundgesetz ändern zu wollen, insbesondere Artikel 5, in welchem der freie Zugang zu jedweder Informationsquelle sichergestellt ist.
Sie versuchen zwar, durch den Verweis auf Kinderpornographie, welche natürlich verboten und schwer bestraft gehört, die Aufweichung dieses Grundrechts zu rechtfertigen, Sie werden mir aber hoffentlich zustimmen, dass selbst ein geringer Schritt in Richtung staatlicher Zensur dem Tenor des Grundrechts widerspricht. Insbesondere der Vergleich mit China erscheint mir in diesem Zusammenhang sehr bedenklich.
Ich möchte Sie bitten in dieser Sache mir klärend Ihre und die offizielle Position der CDU/CSU Bundestagsfraktion zur Presse und Informationsfreiheit aus Artikel 5 GG mitzuteilen und ob geplant ist, diese durch "Ausnahmen" aufzuweichen, indem Einfluss auf die Verfügbarkeit des Internetangebots genommen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Heister
Sehr geehrter Herr Heister,
ich habe meine Position zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage auf www.abgeordnetenwatch.de bereits umfangreich dargestellt:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-650-5550--f130814.html#frage130814
Ich gebe zu, dass der Hinweis auf China etwas drastisch und provozierend ist. Aber leider findet man oft nur mit derart zugespitzten Formulierungen Gehör. Für einen durchschnittlich intelligenten Leser sollte es dennoch ein Leichtes sein, meine Aussageabsicht aus dem Sachzusammenhang richtig zu interpretieren:
Mir geht es darum, das Für und Wider abzuwägen, Zugriffsmöglichkeiten speziell auf bekannte kinderpornographische Webseiten nach Möglichkeit zu blockieren. Es wird wohl noch erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob ein solcher "Webfilter", wie er in zahlreichen wohlgeordneten Demokratien wie Dänemark, Norwegen, Neuseeland, Kanada oder Südkorea angewandt wird, nicht auch für Deutschland in Frage kommen könnte. Lesen Sie dazu auch folgenden Bericht:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/magazin/?em_cnt=1584993&
Einen Konflikt mit dem Grundgesetz sehe ich deshalb nicht, weil natürlich jedes Grundrecht letztlich wiederum von anderen verfassungsmäßigen Rechten beschränkt wird. Eine Änderung des Artikels 5 GG wünschen oder beabsichtigen selbstverständlich weder ich noch meine Fraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl