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Hans-Peter Uhl
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Frage von Thomas M. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Thomas M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

ich verfolge nun seit geraumer Zeit die Einstellungszahlen der bayerischen Polizei. Immer befriedigendere Leistungen werden akzeptiert wenn es um eine Einstellung im mittleren Polizeivollzugsdienst kommt.

Hintergrund:
Ich habe 2006 zweimal die Sportprüfung nicht erfolgreich abgelegt aufgrund meiner ersten Anfänge ein besseres, gesünderes und sportlicheres Leben zu führen.In Zwischenzeit hat sich das vollkommen geändert. In meinen theoretischen Leistungen beim Auswahlverfahren erzielte ich gute bis sehr gute Resultate.
Meine Frage:
Kann ich durch Stellen eines Petitionsantrag eine eventuelle Neuprüfung meiner sportlichen Leistungen beantragen?

Wenn ja, wie hoch ist Erfolgsmöglichkeit einer Zustimmung des Antrages bzw.die Gefahr der Ablehnung meines Antrages?

Für ihre Auskunft danke ich Ihnen schon vorab sehr.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Meier

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meier,

natürlich ist es Ihr gutes Recht, eine Petition an den Bayerischen Landtag zu richten. Nach meiner Einschätzung tendieren Ihre Erfolgschancen jedoch gegen Null, weil die Prüfungsordnung für den mittleren Polizeivollzugsdienst hier keinen Ermessensspielraum der Verwaltung vorsieht.

Im Gegenteil: In der Prüfungsordnung ist verbindlich festgelegt, dass das Auswahlverfahren (oder ein Prüfungsteil) nur einmal wiederholt werden kann.

Eine solche Beschränkung ist aus praktischen Gründen notwendig, weil aufgrund der hohen Personalfluktuation und der entsprechend um ein vielfaches höheren Bewerberzahl das aufwendige Auswahlverfahren nicht mehr durchführbar wäre, wenn alle Abgelehnten halbjährlich immer wieder zur Prüfung antreten könnten.

Allerdings besteht Hoffnung für Sie: Die Prüfungsordnung ist geändert worden; künftig soll es nach Ablauf von zwei Jahren die Möglichkeit einer zweiten Prüfungswiederholung geben. Diese Regelung wird jedoch erst 2010 in Kraft treten, weil bis dahin das gesamte Prüfungsverfahren überarbeitet wird. Wenn Sie 2010 noch nicht 26 Jahre alt sind (Einstellungsaltergrenze), könnten Sie sich dann zum Drittversuch anmelden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl