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Hans-Peter Uhl
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Frage von Robert S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Sie werden am 25.09.08 in Berlin an einer Podiumsdiskussion des Verbandes Binationaler Familien und der Türkischen Gemeinde teilnehmen und zwar als Vertreter der CDU/CSU. Zu dieser Veranstaltung habe ich mich nach Absprache mit dem Verband Binationaler gleichfalls angemeldet, und zwar als Redakteur des Online-Magazins Recht & Migration (und Anwalt mit fast 20 Jahren Erfahrung im Ausländerrecht). Ich habe im Vorfeld auf die Tagung aufmerksam gemacht und werde danach ausführlich darüber berichten.

Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie mir Ihre persönliche Meinung zu den eingeführten Hindernissen beim Ehegattennachzug schildern könnten, damit ich Ihre Argumente in dem geplanten Artikel angemessen berücksichtigen, Ihren Standpunkt korrekt wiedergeben und mich als Zuhörer auf die Podiumsdiskussion vorbereiten kann.

Die tägliche Beratungspraxis zeigt, daß beim Ehegattennachzug vor allem zwei Dinge sehr problematisch sind: Erstens der Nachweis von Sprachkenntnissen vor der Einreise ohne Rücksicht auf die konkrete Situation im Herkunftsland des Ehegatten und ohne Rücksicht auf dessen persönliche Lage. Und zweitens die Möglichkeit für die Ausländerbehörden, deutschen Staatsbürgern bei unzureichendem Einkommen eine Eheführung im Ausland (!) vorschreiben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Stuhr

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stuhr,

für Ihr Interesse danke ich Ihnen. Meine Position zum Thema Ehegattennachzug können Sie in ausführlicher Form auf meiner Homepage nachlesen:
http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_0808-Uhl-Ehegattennachzug.pdf

Von den zuziehenden Ehegatten wird nicht mehr als der unterste erreichbare Sprachkenntnisstand verlangt (A1). Es geht nicht um „gutes“ und auch nicht um korrektes Deutsch. Es geht lediglich darum, sich in elementaren Alltagssituationen verständigen zu können:
- Verstehen und Verwenden alltäglicher Ausdrücke und ganz einfacher Sätze, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen,
- sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen und auf Fragen dieser Art Antwort geben,
- Verständigung auf einfache Art, wenn die Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
Diese Lernleistung ist zumutbar und grundsätzlich in jeder Lebenssituation zu bewältigen.

Wenn ein Ehepartner diese einfachen Deutschkenntnisse dennoch nicht erwerben kann, ist die Aussicht auf eine gelingende Integration in Deutschland so gering einzustufen, dass sein Zuzug dem öffentlichen Interesse widerspricht.
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, eine Ehe in Deutschland zu führen: Das Grundrecht auf freie Eheschließung bedeutet nicht, dass der Staat in jedem Fall den Lebensmittelpunkt der Ehe in Deutschland gewährleisten muss.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl