Frage an Hans-Peter Uhl von Eduart Z. bezüglich Recht
Grüß Gott Herr Dr. Uhl,
der Innenminister von Italien, Roberto Maroni, hat einen interessanten Vorstoß zu Bekämpfung der ausufernden Ausländerkriminalität unternommen: Kindern von Zigeunern werden bald routinemäßig die Fingerabdrücke abgenommen, um sie später als Straftäter bzw. illegale Einwanderer besser identifizieren zu können. (siehe Artikel im britischen Telegraph http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/europe/italy/2200020/Italy-to-fingerprint-all-Roma-gipsy-children.html)
Dazu habe ich folgende Fragen an Sie, unter Bezug auf Ihre Funktion als Mitglied des Innenausschuss des Deutschen Bundestags:
1. Könnte eine solche Maßnahme nicht auch für die Sicherheit in Deutschland hilfreich sein? (Aus den täglichen Berichten über die Polizeiarbeit ist hinlänglich bekannt, dass ein nicht geringer Teil der Diebstahlsdelikte von Zigeunern bzw. ihren Kindern begangen wird. Die Sicherheit des Eigentums von deutschen Staatsbürgern ist Ihnen als gewählter Abgeordneter doch sicherlich ein wichtiges Anliegen?!)
2. Könnte Deutschland im Rahmen der Verträge von Prüm (Kooperation bei der Strafverfolgung) auf die italienischen Fingerabdruckdaten der Zigeunerkinder zugreifen und diese dann in der tagtäglichen Polizeiarbeit verwenden?
3. Wäre es nicht sinnvoll, auch von anderen ethnischen Gruppen pauschal Fingerabdrücke zu erheben, um die Strafverfolgung in diesen Bereichen zu erleichern?
4. Wie stellen Sie sich die weitere Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden in dieser Angelegenheit vor? Wo gibt es Anknüpfungspunkte zu anderen EU-Mitgliedesstaaten (Rumänien)?
Hochachtungsvoll,
Ihr Eduart Zimmer.
Sehr geehrter Herr Zimmer,
den Prümer Vertrag können Sie auf meiner Homepage nachlesen: http://www.uhl-csu.de/cm/upload/4_Pr_merVertrag_BGBl_l206s0626.pdf
Er sieht zur Verbesserung des Informationsaustauschs einen gegenseitigen automatisierten Abruf auf bestimmte nationale Datenbanken vor:
- Fahrzeugregisterdaten können die Vertragsparteien im Wege eines vollen Online-Zugriffs abrufen.
- auf Fingerabdruck- und DNA-Analyse-Dateien wird der Zugriff lediglich im Wege des Hit-/No-Hit-Systems eröffnet, d.h. es wird lediglich angezeigt, ob der andere Staat in seiner Datenbank Daten zu dem abgefragten Fingerabdruck bzw. DNA-Identifizierungmuster gespeichert hat. Im Trefferfall muss der Datenaustausch über den üblichen Rechtshilfeweg erfolgen. Fingerabdrücke und DNA-Daten dürfen nur zur Straftatenverfolgung ausgetauscht werden. Zu präventiven Zwecken können Informationen über reisende Gewalttäter ausgetauscht werden (Fußballspiele, Gipfeltreffen).
Der Prümer Vertrag ist ursprünglich von sieben Staaten (D, BE, ES, F, LUX, NL, A) geschlossen worden, vier Länder (FIN, POR, I, SLO) sind beigetreten. Der Vertrag soll auch für die übrigen EU-Staaten (in etwas abgespeckter Version) zur Anwendung kommen (Überführung in EU-Recht durch Ratsbeschluss).
In Deutschland werden Fingerabdrücke bei Straftätern und Verdächtigen erhoben, im Bereich des Ausländerrechts lediglich bei Asylbewerbern und illegalen Einwanderern, sofern sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Eine verdachtsunabhängige Erhebung von Fingerabdrücken, differenziert nach ethnischen Gruppen, findet selbstverständlich nicht statt. Dies kommt weder für Deutschland noch für ein anderes EU-Land in Betracht, weil es im hohen Maß diskriminierend und menschenrechtswidrig wäre.
Auch wenn einzelne ethnische Gruppen überproportional in der Tatverdächtigenstatistik vertreten sind, rechtfertigt dies nicht den Umkehrschluss, dass alle Angehörigen dieser Gruppe verdächtig seien. Es gilt im Einzelnen immer die Unschuldsvermutung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl