Frage an Hans-Peter Uhl von Stefan W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,
ich zitiere aus einer aktuellen Pressemitteilung der CDU:
"Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft müssen lückenlos aufklären [...]"
Hierbei geht es um die Überwachungsaffäre der Telekom.
Meine Frage an Sie: Was um Himmels Willen hat das BKA da zu suchen? Strafverfolgung ist Ländersache. Bei allem Abscheu gegen diese abgrundtiefe Missachtung der Privatsphäre und der Pressefreiheit - das BKA soll nicht zu einer zentralen Super-Polizei werden, die übertriebene Ermächtigungen bekommt und für Einsätze benutzt wird, für die es nicht gedacht war. Das BKA hat einen Koordinierungsauftrag für die verschiedenen Länderpolizeien.
War das eine simple Fehlinformation aus der Pressemitteilung oder versuchen Sie, die Akzeptanz des BKA als Ermittlungsbehörde zu erhöhen?
Stefan Würth
Sehr geehrter Herr Würth,
für Ihre aufmerksame, sehr berechtigte Frage herzlichen Dank.
In welchen Fällen das BKA ermitteln darf (also im Bereich der Strafverfolgung tätig werden darf), richtet sich nach § 4 BKAG. In Absatz 1 ist abschließend aufgelistet, wann das BKA originäre Ermittlungskompetenzen hat (internationaler Waffen- und Sprengstoffhandel; politische Attentate, Terrorismus).
Im Telekom-Fall (Verstoß gegen Fernmeldegeheimnis) liegt eine Katalogtat nach Absatz 1 nicht vor. Das BKA ist aber durch die zuständige Staatsanwaltschaft Bonn nach § 4 Abs.2 Nr.1 BKAG (Amtshilfe) um Durchführungen der Ermittlungen ersucht worden.
Ich stimme Ihnen zu, dass das BKA nicht zu einer "zentralen Super-Polizei" werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl