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Hans-Peter Uhl
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Frage von Julie E. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Julie E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl !

In den vergangenen drei Jahren wurde die Arbeitsgelegenheit MAE als Fördermaßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt massenhaft "verordnet" (etwa 1,2 Millionen EEJ in 2007).

Selbst das agentureigene Institut für Arbeitsmarktforschung IAB hat die Sinnlosigkeit dieser Maßnahme festgestellt und bezeichnet sie höchstens als Ultima ratio. Das Institut weist darauf hin, dass die Vermittlungschancen auch zwei Jahre nach Maßnahmeeintritt etwa zwei bis drei Prozentpunkte niedriger liegen als bei Arbeitslosen, die keinen Ein-Euro-Job annehmen mussten. ( doku.iab.de )

Nach den bisherigen realen Erfahrungen wird die Arbeitsgelegenheit MAE willkürlich, massenhaft und ohne Einwilligung des Betroffenen angeordnet. Das Hauptziel der Integration in den Arbeitsmarkt oder eine Qualifikation des Betroffenen wird in der Regel nicht erreicht. An der Diskussion fällt auf, dass diese Maßnahme bis heute nicht wegen ihres Zwangscharakters grundsätzlich in Frage gestellt wird. Für kompetente Fachleute steht inzwischen fest: die Arbeitsgelegenheit MAE ist vielfach Zwangsarbeit, die dem Charakter nach weder vom Grundgesetz der BRD (Artikel 12 u. 25), noch von vielen anderen internationalen Abkommen gedeckt ist. Sie widerspricht diesen Abkommen. Ich verweise hierzu z.B. auf das Verbot zur Zwangs- und Pflichtarbeit der Menschenrechtskonvention Art. 23 u. III Art. 8 oder Artikel 2, 1 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930.
( www.forced-labour.de )

Wie ist es unter diesem Aspekt möglich, dass viele Mitglieder des Bundestages einem Gesetz (SGB II) zustimmen konnten, in dem sich ein so gravierender Verstoß gegen die anerkannte Menschenwürde und die international anerkannten Menschenrechte befindet? Ist es möglich, dass viele Abgeordnete diese Vereinbarungen gar nicht kennen?

Mit freundlichen Grüßen
Julie Engel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Engel,

meine Meinung zum Thema „MAE“ bzw. 1-Euro-Jobs ist, dass bei begrenzten Mitteln die wirksame Qualifizierung und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt Vorrang haben sollten vor anscheinend nicht sehr wirkungsvollen Beschäftigungstherapien. Das SPD-geführte Arbeitsministerium müsste sich der Aufgabe stellen, einen Reformplan für die arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorzulegen – nach Maßgabe von Effizienz- und Einsparkriterien. Ich zitiere dazu aus einem Positionspapier meines Kollegen Steffen Kampeter, MdB, (in voller Länge nachzulesen unter: http://www.cducsu.de/Titel__Haushaltskonsolidierung_ist_Gestaltungsaufgabe/TabID__6/SubTabID__9/InhaltTypID__3/InhaltID__9941/Inhalte.aspx):

„Das IAB hat dokumentiert, dass 1-Euro-Jobs nicht zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit im SGB II beitragen. Angesichts der Tatsache, dass alleine im Jahr 2007 insgesamt 750.000 neue Förderungen in diesem Bereich begonnen wurden, ist dies mehr als besorgniserregend, für die Zukunft wird darüber hinaus generell eine deutliche Verlangsamung des Abbaus der Arbeitslosigkeit gerade im SGB II prognostiziert (IAB-Berichte 2/2008 und 03/2008).

Die Anstrengungen müssen daher stärker auf die arbeitsmarktnahen unter den 2,4 Mio. Arbeitslosen im SGB II ausgerichtet werden. Durch wirksamere Maßnahmen und überregionale Vermittlung könnten ihre Vermittlungschancen stark verbessert werden. In einigen Regionen Deutschlands gibt es bereits Vollbeschäftigung und Fachkräftemangel. Auch sozial benachteiligten Gruppen wie den Alleinerziehenden wäre mit einer intensiveren praxisnahen Förderung des Wiedereinstiegs in das Berufsleben und kommunalen Angeboten der Kindertagesbetreuung geholfen. Verbesserte gesetzliche Anreize zur Arbeitsaufnahme wären hier ebenso hilfreich.“

Einen Konflikt des „Ein-Euro-Jobs“ mit dem Verbot der Zwangsarbeit sehe ich hingegen nicht - auch die Rechtsprechung hat keinen solchen Konflikt erkannt. Der Verpflichtung, unter bestimmten Voraussetzungen einen 1-Euro-Job anzunehmen, wird ja im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung als öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis vereinbart. Diese und andere Rechtsfragen sind bei den parlamentarischen Beratungen natürlich ausgiebig erörtert worden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl