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Hans-Peter Uhl
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Frage von Stefan P. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Stefan P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Auf meinem Personalausweis steht ganz oben: Bundesrepublik Deutschland, darunter: "Personalausweis". Damit wäre eigentlich alles klar, aber warum dann noch der Zusatz weiter unten: Staatsangehörigkeit: "deutsch"?
Welchen Sinn hat dieser Zusatz?
Auf dem österreichischen PA wird eine Staatsangehörigkeit erst gar nicht erwähnt. Wo ist der Unterschied?
Was spricht dagegen, den PA ab sofort als Staatsangehörigkeitsausweis gelten zu lassen?

Ich zitiere das BMI: "Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

In meinen Augen ein unnötiger verwaltungstechnischer Aufwand.
Könne Sie mir weiterhelfen?

Mit freundlichem Gruß

Stefan Pahl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pahl,

da der Personalausweis auch als Reisedokument gilt, ist der ausdrückliche Zusatz "Staatsangehörigkeit: deutsch" sinnvoll, um Problemen bei der Anerkennung des Dokuments im Ausland vorzubeugen.

Auch mit diesem Zusatz gilt der Personalausweis jedoch nicht als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern nur als deren "widerlegbare Vermutung". Schließlich kann die Staatsangehörigkeit infolge der Beantragung oder Erteilung einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren gehen, der PA jedoch - aufgrund Nichtwissens der Behörden - möglicherweise weiter geführt oder gar neu ausgestellt worden sein.

Mit anderen Worten: der Besitz von PA oder Reisepass schützt einen unberechtigten Träger - wenn es herauskommt - nicht vor Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl