Frage an Hans-Peter Uhl von Pintus G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Hans-Peter Uhl ,
mir ist folgendes passiert:
Ein Rentner hat mein Auto fotografiert, dass ich dringend auf dem Bürgersteig Parken musste, zum Zweck der Abladung meines Einkaufs.
Ich wohne in der Innenstadt und die Parkplätze in meiner Straße werden immer von Fremden besetzt. Ich habe noch keinen Parkausweis und rein rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Parkplätze.
Dieser Rentner geht aber auf die Jagd nach solchen "Verkehrssündern".
Er macht seine Aufgabe als Bürger zur Mission solche Ordnungswidrigkeiten zu melden. Wobei das manchmal zur Übertreibung führt.
Jetzt kommt meine Frage an Sie: Ist er berechtigt das zu machen?
Ich meine, solche Ordnungswidrigkeiten zu ernsthaft zu suchen und das zu melden? Und wie weit darf er damit gehen? Gibt es da eine Regelung?
Das ist schließlich die Aufgabe der Behörden und nicht die eines Rentners der nichts anderes zu tun hat um seinen Frust los zu werden.
Ich bedanke mich im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Gavino Pintus
Sehr geehrter Herr Gavino,
jeder Bürger kann Ordnungswidrigkeiten an die Polizei oder die Ordnungsämter melden.
Allerdings wird aufgrund einer bloßen Meldung eines Bürgers kein Bußgeld o.ä. verhängt. Ein Behördenvertreter muss in Folge einer solchen Meldung die Ordnungswidrigkeit erst selbst feststellen.
Wenn ein Bürger solche Meldungen zu seinem Hobby macht, mag das merkwürdig sein, ist aber gleichwohl zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl