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Hans-Peter Uhl
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Frage von hanife o. •

Frage an Hans-Peter Uhl von hanife o. bezüglich Familie

ein sprachkurs in der türkei reicht nicht für visum, wollen von goethe institut. das ist aber über tausend km entfernt. will meinen man hier beim goethe institut in bonn anmelden für diesen test, geht das? goethe institut bonn sagt ja. türkei sagt nein. können sie mir da weiter helfen? danke im vorraus ....

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Okusal,

grundsätzlich gilt der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse als Visumsvoraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen oder Ausländern. In diesem Fall muss der Nachweis vor der Einreise nach Deutschland, also im Herkunftsland (z.B. bei einem Goethe-Institut in der Türkei) erbracht werden.

Für diese Nachweispflicht sieht das Gesetz einige Ausnahmen vor (§ 30 Absatz 1 Satz i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG). Ob eine solche Regelausnahme vorliegt, kann nur die Visumstelle vor Ort entscheiden. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen sind z.B.:

- körperliche oder geistige Behinderung;
- erkennbar geringer Integrationsbedarf gemäß Integrationsverordnung;
- Ehegatten von Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern,
Asylberechtigten und anerkannten GFK-Flüchtlingen;

Abgesehen von diesen Ausnahmen gelten für den Nachweis der Sprachkenntnisse folgende Regeln:

(1) Grundsatz: Nachweis durch das Sprachprüfungszertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe Instituts (GI) oder seiner Partnerorganisationen bzw. Lizenznehmer;

(2) in eng begrenzten Ausnahmefällen: gleichwertige andere Sprachzeugnisse, bei denen Verweis auf GI-Sprachzertifikat unverhältnismäßig wäre (z.B. Zeugnisse von Oberschulen mit deutschem Abitur; Sprachzeugnisse der Stufe „A1“ der Kulturinstitute der Schweiz und Österreichs);

(3) ausnahmsweise kein Nachweis, wenn ausreichende Deutschkenntnisse bei Antragstellung bzw. persönlicher Vorsprache offenkundig vorliegen;

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl