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Hans-Peter Uhl
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Frage von Errol S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Errol S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

die geplante Verschärfung des Waffenrechts wirft für mich als Sportschütze ein paar Fragen auf.
Warum stehe ich und Gleichgesinnte immer unter Generalverdacht? Wir wurden mehrmals auf Sachkunde und Zuverlässigkeit überprüft. Dies wird von den Behörden auch weiterhin regelmäßig getan.
Zu wievielen Straftaten ist es denn durch uns Sportschützen/Jäger in den letzten Jahren gekommen? Und ich rede hier von ca. 3,5 mio Legalwaffenbesitzern! (Quelle: Forum Waffenrecht) Hierbei will ich das legal besonders betonen.
Es ist traurig dass wir als gesetzestreue Bürger immer als Gefahr der Allgemeinheit angesehen werden. Durch ständige Verschärfungen wird es in einiger Zeit auf ein generelles Verbot von Waffen hinauslaufen. Nur verschwendet keiner einen Gedanken daran wieviele Arbeitsplätze bzw. Existenzen damit auch zustört werden. Dies sollte bei dem derzeitigen Übereifer einiger Ihrer Kollegen auch einmal angesprochen werden.

Da ich bisher immer Vertrauen in Ihre Partei gesetzt habe hoffe ich diesmal auf Vertrauen Ihrerseits in Uns. Auch erhoffe ich mir eine Stellungnahme Ihrerseits, die sonst bei diesem Thema ja nicht oft gegeben wird. Gerne lade ich Sie auf ein Training bei uns ein, um sich einmal einen praktischen Eindruck machen zu können, bei uns steht Sicherheit an oberster Stelle!

Mit freundlichen Grüßen

Errol Städen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Städen,

gerne informiere ich Sie darüber, welche Regelungen durch das Waffenrechtsänderungsgesetz derzeit beraten werden, anknüpfend an den Kabinettbeschluss am 17.11.07:

Es geht v.a. um das Verbot des Führens von Anscheinswaffen (Kriegswaffen- und "Pumpgun"-Imitate) in der Öffentlichkeit und die Einführung von Blockiersystemen für Erbwaffen (wenn die Erben selbst keinen Waffenschein haben). Für den 14./15. Februar ist die abschließende Beratung vorgesehen.

Ursprünglich war noch vorgesehen, die Altersgrenze im (großkalibrigen) Schießsport von 21 Jahren wieder auf 18 Jahren herunterzusetzen. Schließlich darf man auch ab 18 Jahre einen Jagdschein machen. Doch die Änderungen waffenrechtlicher Altersgrenzen im Schießsport wurden nach einer heftigen Pressekampagne im Sommer 2007 wieder aus dem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums gestrichen.

An dieser Stelle gebe ich schon zu, dass das öffentliche Misstrauen in den Schießsport leider ziemlich groß ist. Jeder Anlass ist recht, um erneute Verschärfungen zu fordern. Zuletzt hat die SPD sogar vorgeschlagen, nach dem U-Bahn-Überfall in München, der mit Waffen nichts zu tun hatte, erneut das Waffenrecht zu verschärfen.

Für CDU und CSU gilt dies jedoch nicht. Wir sehen keinen Grund für ständiges Misstrauen und gehen im Gegenteil davon aus, dass der Schießsport in Vereinen eine sinnvolle und gemeinschaftsdienliche Betätigung ist, die in der Regel auch mit angemessenen Sicherheitsstandards betrieben wird.

An einem Besuch auf Ihrem Schießstand wäre ich interessiert. Vielleicht möchten Sie dazu meinem Wahlkreisbüro Ihre Kontaktdaten mitteilen. Die Erreichbarkeit können Sie meiner Homepage entnehmen: www.uhl-csu.de

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB