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Hans-Peter Uhl
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Frage von Frank S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Frank S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

bei Durchlesen Der Fragen und Antwort auf Ihrer Seite, ist bei mir eine Frage auf einen Absatz Ihrer Antwort an die Anfrage bzgl. "Messer als Waffe" aufgetaucht.

In Ihrer Antwort bewerten Sie die Meinung des Fragenden "Bürger werden pauschal als Kriminelle verdächtigt" als falsch. Von Ihnen - und da sind Sie leider keine Ausnahme - wird die Bewertung vorgenommen mittels eines Verweis auf "Länder auf dieser Erde, in denen die Freiheit und die Menschenrechte wirklich eingeschränkt sind". Damit ignorieren Sie die Besorgnis des Fragenden, das sich die BRD auch in Richtung dieser Länder entwickelt.

Entsteht nach Ihrer Einschätzung durch die Protokollierung der Rahmendaten jeder elektronischen Kommunikation (wer, wann, mit wem) keine Einschränkung der Informationelle Selbstbestimmung oder der Freiheit, sich frei von Überwachungsbefürchtungen kritisch auszutauschen?

Ist es das Wert, um einen nicht fassbaren Vorteil bei der Verhinderung von Terrorakten zu erzielen? (Ist dieser Mehrwert irgendwo belegt?)

Ist es das Wert, für die - wie sich abzeichnet - viel wahrscheinlichere Anwendung bei kleineren Betrügereien (z.B. ebay) oder Urheberrechtsverletzungen, die zwar illegal, im Vergleich mit den Freiheitsrechten allerdings Lapalien sind?

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Schwarz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schwarz,

als guter Demokrat respektiere ich natürlich auch die Befürchtung, die "BRD" könne sich in eine Diktatur verwandeln, wenngleich ich sie für vollkommen abwegig halte - zumindest im Zusammenhang mit den aktuellen Sicherheits- und Rechtsdiskussionen.

Die Vorratsdatenspeicherung kann selbstverständlich keinen Terroranschlag verhindern. Sie kann nur genutzt werden - und dazu kann sie hilfreich sein -, Straftaten im Nachhinein aufzuklären. Also ergibt sich daraus keinerlei Einschränkung Ihrer Freiheit, sich frei von Überwachung kritisch auszutauschen, solange Sie keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen sich hervorgerufen haben.

Eine bedenkliche Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ergibt sich auch daraus nicht. Schließlich können die meisten Grundrechte nicht absolut gesetzt werden. Da sie in spannungsvoller Ergänzung zueinander stehen, müssen sie immer gegeneinander abgewogen werden.

Eine Abfrage der gespeicherten Daten darf nur zu hoheitlichen Zwecken erfolgen.

Trotzdem möchte ich Ihrer Behauptung entschieden widersprechen, dass Betrügereien und Urheberrechtsverletzungen Lappalien seien: Unverzichtbar für die Freihaltung eines Lebens- und Wirkbereichs für die menschliche Person sind auch das private Eigentum und die Möglichkeit, darauf wirtschaftliche Betätigung zu gründen. Das private Eigentum (auch geistiges Eigentum) und fairer Handel dienen nicht nur der privaten Lebensgestaltung, sondern sind zugleich Grundlage für die wirtschaftliche Wohlfahrt der Gesamtheit. Darum hat der Staat auch die Verpflichtung, dies wirksam zu schützen.

Derjenige, dessen Waren oder Dienstleitungen ohne Achtung seiner Eigentumsrechte von „freiheitsliebenden“ Mitbürgern ausgebeutet werden, wird sich nämlich weniger frei als vogelfrei fühlen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl