Frage an Hans-Peter Uhl von Thorsten S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl,
die Vorratsdatenspeicherung, die sie ja vehement gefordert haben, ist mittlerweile im Bundestag beschlossen worden. Das Argument dafür war immer, man wolle den Terrorismus und schwerste Straftaten damit bekämpfen.
Der Zugriff auf die Daten soll im Rahmen der Strafprozessordung aber auch dann möglich sein, wenn Straftaten mittels Telekommunikation begangen wurden. Die Worte "schwere Straftat" sind dort nicht zu finden)
Das schließt natürlich mittels Telekommunikation begangene Urheberrechtsverletzungen mit ein.
Wie ich gestern auf heise.de las sind im Bundesrat bereits Bestrebungen im Gange, den Gesetzentwurf dahingehend zu erweitern, dass "auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen zu gewähren ist." Also ohne den Umweg über ein Strafverfahren, wie im Gesetzesentwurf.
Sind Sie sicher, dass dieses Gesetz wirklich vorrangig dem Schutz der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland dient? Man vermutet beim Lesen derartiger Meldungen eher einen Gefallen an die Medienindustrie.
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Stauber
Sehr geehrter Herr Stauber,
vereinzelt ist aus meiner Fraktion ein Ländervorschlag unterstützt worden, demnach ein Zugriff auf Verbindungsdaten auch bei einfachen Urheberrechtsverletzungen gewährt werden solle. Dies widerspricht jedoch der verbindlich erklärten und beschlossenen Zweckbindung der Vorratsdatenspeicherung, die nur zur Verfolgung schwerer Straftaten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren genutzt werden darf.
Die jüngsten Debatten zur Vorratsdatenspeicherung haben gezeigt, dass in der Öffentlichkeit dieses Thema gerne dazu benutzt wird, zu Unrecht die von Bundesinnenminister Dr.Schäuble geplanten Veränderungen der Sicherheitsgesetze als „Schaffung eines Überwachungsstaates“ zu diffamieren. Deshalb halte ich plötzlich nachgeschobene Forderungen nach zivilrechtlichem Zugriff Privater auf die Verbindungsdaten in diesem Zusammenhang für sehr unglücklich.
Zwar steht der Schutz des geistigen Eigentums im Zeitalter des Internets vor neuen Herausforderungen. Auch will ich keinen Zweifel daran lassen, dass ich den Schutz des geistigen Eigentums für eine sehr wichtige Rechtsaufgabe halte. Aber es geht nicht an, dass neue Rechtsregeln mit klaren Restriktionen beschlossen werden, um sie anschließend mit neuen Begründungen sofort wieder aufzuweichen.
Die AG Innen der CDU/CSU-Fraktion wird einer Änderung der Zweckbindung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl