Frage an Hans-Peter Uhl von Manfred S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr.Uhl,
nach Information der Berliner Zeitung planen Energiekonzerne zum 01.01.2008 wie RWE und E.ON erneut erhebliche Preiserhöhungen, um bis zu 10 Prozent zu erhöhen.
Die EU-Kommission schlägt dagegen lt. Medienberichte vor, Hochspannungs-Leitungen und Gas-Pipelines künftig von der Energiezeugung und von der Versorgung zu trennen. Verbraucher sollen durch sinkende Energiekosten davon profitieren.
In der Zeitung Südwest-Presse vom 09.10.2007 stand folgendes zu lesen:
„Die Entflechtung von Produktion und Netz soll verhindern, dass marktbeherrschende Strom- und Gaserzeuger Konkurrenten im Wettbewerb behindern. Als besonders negatives Beispiel für diese Praxis nannte die EU-Wettbewerbshüterin Neeli Kroes Deutschland. Demnach bezahlen die Kunden hierzulande 31 Prozent mehr für Energie als etwa in Großbritannien. Dort wurde die Trennung der Energie-Erzeugung vom Netz bereits vollzogen.
Der Bund der Energieverbraucher erklärte, eine Entflechtung des Energiemarkts sei im Sinne des Wettbewerbs und der Verbraucher zwingend. Das Europaparlament muss über das Vorhaben noch abstimmen.“
Deutschland hat bereits jetzt schon mit die höchsten Energiekosten in Europa hat und die vier Strommonopolisten machen Gewinne in Milliardenhöhe. Die Ursachen vieler Preissteigerungen in letzter Zeit sind die hohen Energiekosten in Deutschland, die deutschen Politiker wissen das und trotzdem unternehmen sie nichts dagegen. Im Gegenteil, sie haben noch die Möglichkeiten der Preisgestaltung durch die Regulierungsbehörde seit dem 01.07.2007 noch beschränkt.
Meine Fragen lauten:
Warum lehnen die deutschen Politiker in Berlin eine Entbündelung wie
von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, ab!!!
Warum unternehmen die Politiker nichts gegen die Preisgestaltung der vier Strommultis?
Mit freundlichen Grüssen
Manfred Sollinger
Sehr geehrter Herr Sollinger,
die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Absichten der EU-Kommission, mit dem Dritten Binnenmarktpaket den Wettbewerb für bezahlbare Energiepreise voranzubringen. Doch der zentrale Kern des Pakets ist aus unserer Sicht zu eng geschnürt. Die EU-Kommission stellt die Mitgliedsstaaten vor die Wahl, ihre Versorgungsunternehmen eigentumsrechtlich aufzutrennen oder den Netzbetrieb einem Treuhänder zu übergeben.
Die rechtliche Zerschlagung der Unternehmen bietet aber keine Garantie für niedrigere Energiepreise. Denn wie die die Energieversorger werden auch mögliche Investoren, die die Netze kaufen sollen, Gewinne machen wollen. Auch führt eine Abtrennung der Netze nicht zwangsläufig zu mehr Wettbewerb, da einen Kauf nur eine geringe Anzahl von Großinvestoren stemmen könnte. Ob von einer Entflechtung eine Verbesserung des Netzanschlusses und den Netzausbau zu erwarten sind, ist ungewiss. Diese Punkte sind jedoch zentral sind für mehr Wettbewerb und nur durch eine bessere Regulierung zu erreichen.
Weitere wichtige Gründe gegen die vollständige Eigentumsentflechtung sind:
- Stillstand beim Wettbewerb, da Jahre verloren gehen mit politischen und rechtlichen Auseinadersetzungen über die Entflechtung,
- Mitgliedsstaaten wie Deutschland mit privaten Unternehmen im Energiesektor wären benachteiligt, da die EU-Kommission den Besitz von Netz und Produktion in staatlicher Hand akzeptiert,
- eine Zerschlagung gewährleistet nicht automatisch freien und fairen Netzzugang, so dass die Regulierung der Netze weiterhin bestehen bleiben muss.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert, dass die nationale Ausgestaltung nicht eingeengt wird. Denn die Ausgangslage in den Mitgliedsstaaten ist unterschiedlich. Deutschland braucht Instrumente, die zügig greifen, um den Wettbewerb voranzubringen.
Unser Bundeswirtschaftsminister Glos hat dazu ein schlagkräftiges Paket auf den Weg gebracht. Mit der Anreizregulierung, der Kraftwerksanschlussverordnung und einem verschärften Kartellrecht werden wir in kurzer Zeit mehr erreichen, als mit einem langatmigen Verfahren, um die strikte Trennung von Netz und Produktion durchzusetzen. Sie ist allenfalls eine allerletzte Möglichkeit, wenn der Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt in Zukunft ausbleibt.
Die bereits beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung beginnen zu greifen: Die Netznutzungsentgelte wurden von der Regulierungsbehörde deutlich gesenkt, immer mehr Menschen wechseln ihren Strom- und Gasanbieter. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung hat die Bundesregierung einen weiteren Baustein für mehr Wettbewerb auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz werden wir in den kommenden Wochen im Bundestag beraten.
Die Politik setzt den Rahmen für einen funktionierenden Wettbewerb und stärkt so die Wahlfreiheit des Kunden. Billigvorwahlen beim Telefonieren zeigen, wie es auch beim Strom und Gas laufen kann. Das wollen wir durch die Stärkung der Verbraucherrechte erreichen, denn wir verstehen den Privatkunden als aktiven, selbstbewussten Partner auf dem Energiemarkt. Durch sein marktbewusstes Verhalten belohnt er den kostengünstigsten oder umweltfreundlichsten Anbieter und schafft so einen wichtigen Anreiz zum Wettbewerb unter den Energieversorgern.
Im Übrigen ist „Energieeffizienz“ nicht nur ein umweltpolitisches Schlüsselwort: Energiesparen – z.B. durch Vermeidung von Stromfressern und Leerlaufkosten und durch Achtsamkeit beim Gerätekauf – ist auch der effektivste Weg, die Energiekosten zu senken.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl