Frage an Hans-Peter Uhl von Thorsten S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Uhl,
als CSU-Innenpolitiker befürworten sie stets immer härtere Maßnahmen gegen Kriminelle und des Terrorismus verdächtiger Personen.
Sobald eine Maßnahme beschlossen wurde oder abzusehen ist, dass sie beschlossen wird (siehe Onlinedurchsuschung, bei der die SPD wohl wegen der zeitlich so schön passenden Festnahmen einlenkt) kommt meist von Ihrer Partei gleich der nächste Vorschlag.
Jüngstes Beispiel ist der Vorschlag von Herrn Jung mit den Flugzeugabschüssen, dem sie - wie ich der Presse entnehme - ebenfalls beipflichten.
Hier und auch in anderen Medien werden die CDU/CSU und Sie immer schärfer kritisiert, schmettern dies jedoch stets mit dem Argument ab, die Maßnahmen richten sich nur gegen wenige Einzelne und schwerst Kriminelle und keiner brauche einen Überwachungsstaat oder Schlimmeres fürchten. Das Wichtigste sei nur, dass es eine gesetzliche Grundlage gebe.
Deshalb meine Frage: Wo wäre bei Ihnen die Grenzlinie? Zu welchen Maßnahmen würden sie nicht mehr ja sagen? (auch wenn dies noch so sehr der Verbrechensprävention diente). Womit würde man gegen das Grundgesetz verstoßen?
Wäre zum Beispiel das Verbot von Verschlüsselungssoftware und Anonymisierungstools noch mit Ihrem demokratischen Verständnis vereinbar?
Sehr geehrter Herr Stauber,
Ihr Eindruck, dass der Reihe nach stets immer neue Sicherheitsmaßnahmen gefordert würden, trügt.
Zu den offenen Forderungen meiner Fraktion zum Thema Sicherheit gehören – unverändert seit etwa einem Jahr – folgende Gesetzesänderungen:
I. Bundeskriminalamtgesetz
BKA-Präventivbefugnisse einschließlich Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Richterband und praxisgerechter Benachrichtigungspflichten
II. Autobahnmautgesetz
Nutzung der Mautdaten zur Strafverfolgung und ggf. Gefahrenabwehr
III. GG-Änderung zur Luftsicherheit: Streitkräfteeinsatz zur Bekämpfung
von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind.
Noch älter sind unsere Forderungen
- nach Strafbarkeit der Ausbildung in Terrorcamps ohne weitere subjektive Voraussetzungen
- und nach einer zentralen Einlader- und Warndatei für Visa-Antragsteller mit Zugriffsberechtigung der Sicherheitsbehörden. Beides geht noch auf den Koalitionsvertrag von 2005 zurück.
Das ist eine überschaubare Zahl von Forderungen. Da die SPD dies jedoch abblockt ohne neue Sachargumente zu liefern, müssen wir diese Themen immer wieder neu in die Diskussion einbringen.
Zu all diesen Punkten kann ich gerne Auskunft geben. Ich kann mich aber nicht äußern zu Forderungen, die weder ich noch der Bundesinnenminister noch sonst jemand erhoben hat.
Schon vom Ansatz her ist mir Ihre Frage unverständlich: Mein Leitbild ist nicht, dass staatliche Sicherheitsbehörden alles dürfen (sollen) außer bestimmten, zu definierenden Dingen, die sie nicht dürfen. Wir (meine Fraktion, der Bundesinnenminister etc.) vertreten die Auffassung, dass der Staat keine (!) Eingriffsbefugnisse in die Rechte der Bürger hat außer denen, die ihm per Gesetz – soweit erforderlich und mit dem Grundgesetz vereinbar – ausdrücklich gegeben werden. Staatliche Sicherheitsmaßnahmen sind also positiv zu fassen und nicht ex negativo einzugrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl