Frage an Hans-Peter Uhl von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Uhl!
Mit Interesse habe ich das Schreiben des Herrn Schmidt, als auch Ihre darauf folgende Antwort gelesen.
Zu diesem Themenkomplex habe ich einige Fragen, an Sie Herr Uhl.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Terroristen so naiv sind und Bomben- oder Anschlagspläne auf ihren Computer abspeichern. Allein durch die z.Z. in der Öffentlichkeit stattfindenden Debatte, werden selbst die unvorsichtigsten Terroristen, heikle Daten tunlichst nicht auf ihren Rechnern herum liegen lassen. Daher meine erste Frage: Glaube Sie, Herr Uhl, dass ein mit der IT-Technik vertrauter Terrorist, überhaupt auszuspionieren ist?
Ein weiterer Punkt ist mir bei der Diskussion um den Bundes-Trojaner vollkommen schleierhaft. Wie kann es sein, dass die Regierung einerseits eine Homepage betriebt, welche sich für die Datensicherheit der Bürger im Internet stark macht ( https://www.sicher-im-netz.de/ ) und parallel dazu Software herstellen lässt, die auf bekannte und verheimlichte (!) Sicherheitslücken basiert ( http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,502840,00.html ). Wie kann der Staat, für mehr Sicherheit im Internet werben und gleichzeitig die gravierende Sicherheitslücken in Betriebssystemen verschweigen? Dies scheint mir vollkommen absurd zu sein.
Abschliessend hätte ich eine weitere Frage an Sie. Da Sie als Anwalt tätig sind, können Sie mir hier bestimmt eine Antwort geben. Wie garantieren Sie einem angeklagten Terroristen einen fairen Prozess - wenn der sog. Bundestrojaner Unterlagen, die der Angeklagte und sein Anwalt zur Verteidigung vorbereitet haben, durchlesen kann?
Der demokratische und friedliche Bürger, als auch der sog. Terrorist muss vor dem Zugriffen und Begehrlichkeiten seines Staates geschützt werden. Nur so ist unser Staat, wie sie so schön sagen, ein demokratischer und freiheitlicher. Bedenken Sie, dass gerade der Artikel 13 GG. keine Jugendsünde der Verfasser des GGs. ist. Dieser Artikel wurde trotz und wegen den Erfahrungen des Faschismus so formuliert.
MFG
Sehr geehrter Herr Staples,
Datensicherheit und Bundestrojaner: ein Widerspruch? Nein. Es ist doch selbstverständlich, dass eine möglichst hohe Datensicherheit für die Bürger eine bleibende Herausforderung und ein hohes öffentliches Gut ist - und damit auch eine politische Aufgabe. Klar ist auch, dass absolute Datensicherheit niemals erreichbar ist, weil sich die Technik weiterentwickelt und wir somit einem ständigen Wettlauf ausgesetzt sind - zwischen Sicherheitsgefährdern und Sicherheitsverbesserungen.
Gewissermaßen "Glück im Unglück" haben wir insofern, dass auch mit IT sehr gut vertraute Terroristen niemals absolute Sicherheit für ihre Daten sicherstellen können. Wiederum könnten wir in einen Wettlauf einsteigen - diesmal andersherum: Sicherheitsbehörden könnten von der "Datenunsicherheit" terroristischer Aktivitäten profitieren.
Damit ist auch Ihre Frage nach den Erfolgschancen beantwortet: Natürlich sind die Chancen begrenzt. Nicht in jedem Fall werden Online-Fahndungen Wunder wirken können. Gleichwohl finde ich, sollten wir diese Möglichkeit nutzen und somit eine klaffende Lücke schließen.
Strafverteidigung/fairer Prozess: Ihre Frage stellt sich nach den Plänen des Bundesinnenministers nicht. Es geht bei der von uns geforderten Kompetenz zur Online-Durchsuchung um eine eng definierte Maßnahme zur Gefahrenabwehr, nicht um eine Lizenz zur "open-end"-Spionage. Ist ein Terrorist gefasst und steht schon vor Gericht (Gefahr gebannt), ist ihre Anwendung ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Uhl