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Hans-Peter Uhl
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Frage von Jens-Volker S. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Jens-Volker S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

mit Interesse und Entsetzen habe ich diesen Artikel zum Thema "Rauchverbot" gelesen:

http://www.stern.de/politik/deutschland/:Kneipen-Bars-Gro%DFe-Koalition-Herz-Raucher/582353.html

Was in anderen Ländern durchaus möglich ist, nämlich ein komplettes Rauchverbot in Restaurants, Kneipen, Clubs usw. (siehe z. B. hier http://de.wikipedia.org/wiki/Rauchverbot#Italien ) geht bei uns offensichtlich nicht. Der Zwang zum Kompromiss steht über dem Schutz der Gesundheit des mitrauchenden Personals und der Gäste. Ein Schelm, der Arges dabei denkt ...

Nun meine Frage: Welche Position nehmen Sie in dieser Frage ein? Stehen Sie hinter dem aktuellen Kompromiss der Großen Koalition oder befürworten Sie ein komplettes Rauchverbot auch in Kneipen?

Mit freundlichen Grüßen

Jens-Volker Schmidtke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schmidtke,

da ich zeitlebens Nichtraucher war und mich – z.B. auf politischen Versammlungen – oftmals starkem Rauch aussetzen musste, kann ich die Ungeduld nichtrauchender Bürger gut nachfühlen.
Ich muss Sie jedoch um Verständnis bitten, dass Politik in derartigen Fragen immer den Kompromiss suchen muss. Zur Realität gehört, dass eine große Zahl unserer Mitbürger, die allesamt politisch mündig sind, gern und aus freien Stücken raucht. Auch dieser Bevölkerungsteil fordert seinen Anteil am gesellschaftlichen Leben. Die Politik hat auch diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Trotzdem hat sich die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag zum Ziel gesetzt, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Dazu wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Es wurde kein Schnellschuss, sondern eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt.
Die Arbeitsgruppe hat einen Kompromiss erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt.
Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für den Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.
Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Wir haben somit eine Wettbewerbssituation unter den Ländern, die sich je auf eigene Art um eine bürgerfreundliche Lösung bemühen müssen.
Um dennoch einen bundesweit möglichst einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz zu erreichen, hat Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel das Gespräch mit den Ministerpräsidenten gesucht. In diesen Gesprächen zeigte sich, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis für einen besseren Schutz der Nichtraucher haben. Aufgabe einer Länder-Arbeitsgruppe soll es sein, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie möglichst zu einigen. Bis März wird ein gemeinsamer Vorschlag erwartet.
Ich hoffe, dass der oben erwähnte Kompromissvorschlag der Fraktionsarbeitsgruppe als Grundlage dient, um einen wirksameren Nichtraucherschutz einzuführen. Es liegt nun an den Ländern, es umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB