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Hans-Peter Uhl
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Frage von Maik B. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Maik B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

Als Bürger Ihres Wahlkreises möchte ich Ihnen als Mitglied des Innenauschusses gerne eine Frage stellen.

Die Videoüberwachung nicht nur auf öffentlichen Plätzen nimmt stetig zu. Die Branche boomt. Die Aufklärung der gescheiterten Anschläge von Koblenz und Dortmund mit Ihrer ständigen Bilderwiederholung im TV hat auch dem letzten Bürger aufgezeigt welche Möglichkeiten hier entstehen.
In wenigen Jahren wird es technisch überall möglich sein mit Hilfe von scans z.B. auf Gesichtern oder der Netzhaut genau festzustellen welche Person sich wann wo aufgehalten hat solang er registriert ist oder einfach neu registriert wird.
Die einfache und schnelle Registratur nimmt parallel zu der technischen Entwicklung ebenfalls zu – Reisepässe.
Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote von Kapitalverbrechen seid der Möglichkeit des DNA Testes sprunghaft angestiegen. Welche Möglichkeiten sich hier noch ergeben werden ist noch gar nicht richtig greifbar.
Bei allen Chancen die sich bieten, Verbrechen zu verhindern und aufzuklären was wir alle wollen. Wo sehen Sie die Risiken dieser Entwicklung und wie wollen Sie uns Bürger davor schützen. Oder doch Safety first ?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bussmann,

vielen Dank für Ihre wichtige Frage. Es geht um das Spannungsfeld von bürgerlicher Freiheit einerseits und notwendiger staatlicher Sicherheitsmaßnahmen andererseits.

Es kann gar keinen Zweifel geben: Videoüberwachung ist nicht nur zur Strafverfolgung, sondern gerade auch zur Verhinderung von Terroranschlägen unverzichtbar. Entscheidend ist dabei nicht allein die Überwachung, sondern - wie von der DB AG praktiziert - die Schaffung einer Auswertemöglichkeit durch Aufzeichnung und Speicherung des Videomaterials mit einer Speicherfrist von bis zu 48 Stunden. Wo es die öffentliche Sicherheit erfordert, müssen zusätzlich Videoüberwachungsanlagen installiert werden.

Mit den Gesetzen zur Antiterrordatei und zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes haben sich die Koalitionsfraktionen mit dem Bundesinnenministerium auf ein Maßnahmenpaket zu einer sinnvollen Ergänzung der nachrichtendienstlichen Mittel zur Bekämpfung terroristischer Gefahren geeinigt, die 2002 in der Folge der Ereignisse des 11. September eingeführt worden waren. Besonders wichtig an dieser seit Januar 2007 geltenden Rechtslage ist, dass die bewährten Auskunftsrechte der Nachrichtendienste auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland genutzt werden können, die die Bereitschaft zur Gewaltanwendung fördern. Damit kann die besonders kritische „Grauzone“ zwischen gewaltbereitem Extremismus und Terrorismus besser beobachtet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zur Aufklärung terroristischer Strukturen bestmöglich zusammenarbeiten. Dazu gehört vor allem, dass sie ihre Informationen zu terrorverdächtige Personen austauschen können. Das wird künftig durch Einführung der gemeinsamen Antiterrordatei der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern möglich.

Nach einem Jahr großer Koalition ist der Weg zu einer wirksameren Terrorbekämpfung freigemacht worden. Unter rot-grüner Regierungszeit ist diese in 7 Jahren nicht erreicht worden

Wo hier im Sinne des Bürgerrechtsschutzes die Grenze gezogen werden muss, ist abstrakt schwer zu sagen. Wichtig ist, dass jede neue Regelung genau auf ihre Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Effizienz überprüft wird – im Vorhinein und im Nachhinein. Das geschieht auch. Schließlich ist das Terrorbekämpfungsgesetz von 2002 vor seiner jüngsten Ergänzung sehr aufwendig und ausführlich evaluiert worden. Detaillierte Informationen dazu können Sie in meinem Büro erfragen.

Der Staat darf sich nicht künstlich dumm stellen Die Behörden müssen die Informationen haben, die sie brauchen, um die Innere Sicherheit in Deutschland gewährleisten zu können. Für die CDU/CSU-Fraktion sage ich: Wir wollen keinen Überwachungsstaat, keinen Polizeistaat, aber wir wollen einen starken Staat.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl, MdB